EuGH stärkt die Rechte von Patienten - Beweiserleichterungen bei Produkthaftungsansprüchen, Az. C-503/13

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EuGH: Hat ein medizinisches Gerät einen potenziellen Fehler, können alle Produkte desselben Modells als fehlerhaft eingestuft werden - ein Fehlernachweis im Einzelfall ist damit nicht mehr notwendig

Der Europäische Gerichtshof hat durch seine Entscheidung vom 05. März 2015 die Rechtspositionen von Patienten die durch potentiell fehlerhafte Medizinprodukte geschädigt wurden, ganz erheblich gestärkt.

Nach dieser Entscheidung müssen Geschädigte zukünftig nicht mehr in jedem Einzelfall beweisen, dass gerade das bei ihnen implantierte oder verwendete Produkt fehlerhaft war, wenn die Modellreihe als solche als potentiell fehlerhaft eingestuft werden kann. Dies kann insbesondere für die derzeit aktuellen Schadensfälle von fehlerhaften Hüftimplantaten der Herstellers DePuy (ASR, ADEPT) u.a. von erheblicher Bedeutung werden. Auch im Hinblick auf die fehlerhaften PIP / Rofil Brustimplantate sowie fehlerhafter Herzschrittmacher dürfte diese Entscheidung erhebliche Auswirkungen haben. Die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen und Schadensersatzansprüchen dürfte somit erheblich erleichtert werden. 

In seinem Urteil stellt der Europäische Gerichtshof fest, dass die in Rede stehenden medizinischen Geräte (streitgegenständlich war hier ein Herzschrittmacher sowie implantierbare Cardioverte) in Anbetracht ihrer Funktion und der Verletzlichkeit der sie nutzenden Patienten besonders hohen Sicherheitsanforderungen unterliegen. Diese besonderen Anforderungen dürften auch im Falle von Hüftimplantaten zu bejahen sein.

Der Europäische Gerichtshof entschied, dass bei Feststellung eines potenziellen Fehlers eines medizinischen Geräts alle Produkte desselben Modells als fehlerhaft eingestuft werden können, ohne dass der Fehler des Produkts in jedem Einzelfall nachgewiesen zu werden braucht. Dies ist eine ganz erhebliche Erleichterung für betroffene Patienten, ihre Rechte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vor Gericht durch zu setzten.

Die Kanzlei Bogdanow & Kollegen vertritt bereits zahlreiche Patienten bei denen fehlerhafte Medizinprodukte zum Einsatz kamen und hat bereits außergerichtliche und gerichtliche Erfolge für die Betroffenen erzielt. Unabhängig von dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung sind wir bereit, im Rahmen einer kostenfreien unverbindlichen Überprüfung Ihres Falles die Ihnen zustehenden Ansprüche zu prüfen und Sie über das weitere Vorgehend und die nächsten Schritte zu informieren.

Patienten, die vermuten, Opfer eines fehlerhaften Medizinproduktes zu sein, sollten die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Sollte bei betroffenen Patienten die fehlerhaften Medizinprodukte verwendet worden sein, so können unter Umständen Ansprüche gegenüber dem Hersteller aus Produkthaftung und/oder dem jeweiligen Krankhaus wegen fehlerhafter Durchführung der Operationen durchgesetzt werden.

Rechtsanwälte Bogdanow & Kollegen
Kanzlei für Arzthaftungs- und Medizinrecht

 



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