EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Datenlecks: Schadensersatz und Auskunftsanspruch

  • 2 Minuten Lesezeit
Der Europäische Gerichtshof fällt zu Datenlecks und Datenschutz verbraucherfreundliche Urteile.

Der EuGH sorgt für gerechtere Verhältnisse im Verbraucherschutz: Wird die Privatsphäre von Verbrauchern ungewollt preisgegeben, ist das verantwortliche Unternehmen zur Zahlung verpflichtet, auch ohne expliziten Schadensnachweis. Darüber hinaus müssen Unternehmen Anfragen von Verbrauchern bezüglich ihrer persönlichen Daten rechtskonform beantworten.


Erheblichkeitsschwelle

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wegweisende Entscheidungen im Bereich des Datenschutzes getroffen. Eine dieser Entscheidungen betrifft das Recht auf Schadensersatz nach Artikel 82 Abs. 1 DSGVO. Bislang nahmen Gerichte eine Erheblichkeitsschwelle an. Diese besagte, dass nur erhebliche Schäden im Datenschutz ersatzfähig und Bagatellschäden ausgeschlossen seien.

Der EuGH hat diese Einschätzung jedoch revidiert und festgelegt, dass auch geringfügige Schäden ersetzt werden müssen. Es ist demnach nicht nötig, die Erheblichkeitsschwelle zu übertreten. Der Verursacher der Schäden ist dazu verpflichtet, diese zu beseitigen.

Bei sichtbaren Schäden war dies schon immer selbstverständlich. Wer eine fremde Sache beschädigt, muss für den entstandenen Schaden aufkommen. Im Bereich des Datenschutzes ist der Schaden jedoch nicht unbedingt offensichtlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass er irrelevant ist. Das Datenschutzrecht kennt hier keine Ausnahmen.


Unternehmen dürfen Auskunftsanfragen nicht blockieren

Der EuGH hat auch in Bezug auf das "Recht auf Auskunft" nach Art. 15 DSGVO ein verbraucher-freundliches Urteil gefällt. In einem konkreten Fall wurde dem Kläger verweigert, eine Kopie seiner Daten zu erhalten. Der EuGH entschied, dass Verbraucher das Recht haben, eine solche Kopie zu erhalten. Diese hat eine klare und originalgetreue Wiedergabe der Daten zu enthalten, einschließlich Auszügen aus Datenbanken sowie Kopien von Dokumenten. Nur so können Verbraucher nachvollziehen, wie schwerwiegend ein Datenschutzverstoß war und welche Daten betroffen sind.


Ihre persönlichen Daten wurden unrechtmäßig entwendet? Wir helfen Ihnen!

Informieren Sie sich bei uns umfassend über Datenlecks.

Erfahren Sie sofort im kostenfreien und unverbindlichen Datenleck-Check, ob Sie betroffen sind.

Sie erfahren im Rahmen einer kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung, welche Rechte Ihnen zustehen. Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.


Stichworte: Datenlecks, Verstoß DSGVO, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht, Urteil EuGH

Foto(s): stock.adobe.com/386174427

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten