Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung wegen Stromklau von 40 Cent unzulässig

  • 2 Minuten Lesezeit
Die fristlose Kündigung ist im Arbeitsrecht streng geregelt.

Der Fall vor dem LAG

Ein Arbeitgeber kündigte seinem Arbeitnehmer fristlos, weil er Strom im Wert von vierzig Cent entwendete. Das Landes-Arbeitsgericht (LAG) verhandelte den Fall und entschied zugunsten des Arbeitnehmers. Dieser arbeitete seit 2018 in einer Jugendherberge als Rezeptionist in Duisburg. Im Januar 2022 kam es gemäß Aussagen des Beschäftigten zu einem Notfall: Auf dem Weg zur Arbeit gab es Probleme mit dem Akku seines Hybridfahrzeugs. Für wenige Minuten lud er diesen in der Jugendherberge an einer Steckdose auf dem Flur. Dafür nutzte er ein Kabel zur Verlängerung. Doch sein Arbeitgeber, Leiter der Jugendherberge, bemerkte dies und kündigte seinem Mitarbeiter fristlos.

Der Arbeitnehmer klagte gegen die fristlose Kündigung. Als Argument brachte er vor Gericht hervor, dass sein Arbeitgeber schließlich auch das Laden anderer Elektrogeräte, wie Handys oder E-Bikes, duldete. Diese Duldung verneinte der Arbeitgeber jedoch und wies sogar auf ein Verbot der Hausordnung hin. Allerdings wendeten die Richter an der Stelle ein, dass diese Hausordnung lediglich für Gäste gelte, aber nicht für Mitarbeiter.


Urteil des LAG zugunsten des Arbeitnehmers

Der Chef entgegnete außerdem, dass der Mitarbeiter rund zehnmal Strom am Arbeitsplatz entwendet hat und deswegen kein Ausnahmefall vorlag. Am Tag der fristlosen Kündigung habe der Mitarbeiter mindestens zwanzig Minuten lang sein Fahrzeug aufgeladen und damit Strom in Höhe von vierzig Cent gestohlen. Trotz des minimalen Schadens läge dennoch ein erheblicher Vertrauensverlust vor.

Bereits das Arbeitsgericht Duisburg entschied zugunsten des Arbeitnehmers. Eine Abmahnung hätte laut Gericht gereicht. Das LAG sprach dem Kläger daher 8.000 Euro Abfindung sowie ein gutes Arbeitszeugnis zu. Trotz Aufhebung der Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis nicht fort, da den Parteien keine weitere Zusammenarbeit zuzumuten ist.


Sie benötigen Hilfe im Arbeitsrecht? Wir setzen uns für die Rechte der Arbeitnehmer ein!

Wenden Sie sich jederzeit schriftlich oder telefonisch an mich und meine Kollegen der Kanzlei Wawra & Gaibler:

Wir helfen Ihnen gerne weiter und prüfen Ihren Fall bundesweit kostenfrei und unverbindlich. Mit Ihnen gemeinsam besprechen wir die Erfolgschancen sowie das weitere Vorgehen.

Nutzen Sie hier gerne auch unser Formular für die kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung.

Stichworte: Arbeitsrecht, fristlose Kündigung, Landes-Arbeitsgericht, Abfindung, Abmahnung

Foto(s): stock.adobe.com/115233049

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Agster

Beiträge zum Thema