EuGH-Stellungnahme im Abgasskandal: Durchbruch für betrogene Diesel- Fahrer

  • 3 Minuten Lesezeit

Egal ob Daimler, BMW, Opel, Ford, VW, Audi, Seat, Skoda oder Porsche: Verbraucher, die sich bislang über ihren Schummel-Diesel ärgerten, können sich jetzt freuen. Der Gerichtshof der Europäischen Union stellte klar: Bei einem sogenannten Thermofenster, das quasi alle Dieselhersteller einsetzen, handelt es sich um eine verbotene Abschalteinrichtung. Das gibt Schadensersatzforderungen getäuschter Verbraucher kräftigen Aufwind. Betroffene sollten sich jetzt fundierten Rechtsbeistand sichern.

Was ist passiert? Ein französisches Gericht hatte dem Europäischen Gerichtshof die strittige Frage zur Zulässigkeit eines sogenannten Thermofensters zur grundsätzlichen Stellungnahme vorgelegt. Unter dem Begriff Thermofenster fassen Fachleute ein Verfahren zusammen, dass die für die Abgasreinigung erforderliche Rückführung von Abgasen nur bei relativ hohen Außentemperaturen, etwa zwischen 20 und 30 Grad Celsius, vollständig durchführt. Ist es draußen kälter oder wärmer, drosselt das System die Abgasrückführung schrittweise. Das Ergebnis: Das Fahrzeug stößt im realen Fahrbetrieb deutlich mehr schädliche Emissionen aus als zugelassen. Die Hersteller hatten das System so eingestellt, dass die Abgasrückführung (AGR-System) auf dem Teststand stets vollständig lief. So hielten sie die vorgeschriebenen Grenzwerte – unter anderem für Stickoxide – formal ein.

Argumente der Dieselhersteller

Die Abgasrückführung bei bestimmten Außentemperaturen zu drosseln oder ganz auszuschalten, sei Stand der Technik und werde so von quasi allen Autobauern eingesetzt. Sonst drohe der Motor langfristig Schaden zu nehmen, Wartungskosten stiegen, trugen die Hersteller übereinstimmend vor unterschiedlichen Gerichten vor. Gedeckt sahen sie ihre Argumentation von Artikel 5, Nummer 2 der EU-Verordnung Nummer 715/2007. Dort heißt es: „Die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, ist unzulässig. Dies ist nicht der Fall, wenn: die Einrichtung notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten (…)“. Vor den Gerichten stand außerdem infrage, ob es sich bei der Abgasrückführung überhaupt um ein Emissionskontrollsystem handelt. Schließlich verringere das AGR-System den Ausstoß schädlicher Gase bereits im Vorhinein, hieß es.

Generalanwältin stärkt Umwelt- und Verbraucherinteressen

Generalanwältin Eleanor Sharpston untersuchte diese Argumentation gründlich und stellte klar: Ein AGR-System gehört zu den Emissionskontrollsystemen. Reinige das System nur auf dem Prüfstand einwandfrei, im Straßenbetrieb jedoch vielfach nicht, handele es sich um eine unzulässige „Abschalteinrichtung“. Die Ausnahme, die die Verordnung zulasse, wenn sonst
Motorschäden oder Unfälle drohten, sei eng auszulegen, erklärte die Generalanwältin. Sie betonte: „Das Ziel, Verschleiß oder Verschmutzung des Motors zu verzögern, rechtfertigt nicht den Einsatz einer Abschalteinrichtung.“

Jetzt klagen und Schadensersatz einfordern!

Damit stürzt die Argumentation der Dieselhersteller zusammen wie ein Kartenhaus. Kläger haben beste Chancen, vor Gericht Schadensersatz zu erstreiten. Denn den Rechtsauslegungen des EuGH folgen andere Gerichte fast immer. Wir beraten und vertreten Sie gerne.

Achtung VW-Diesel-Besitzer: Klagen wieder möglich

Gute Nachrichten gibt es auch für Geschädigte, die ein Fahrzeug aus dem VW-Konzern erwarben und noch klagen möchten. Bislang galten die Fälle als verjährt. Doch auch die VW-Marken nutzen die unzulässigen Thermofenster. Die Verjährungsfrist für Klagen, die sich auf diese Funktion berufen, kann nach der aktuellen Stellungnahme der Generalanwältin frühestens ab dem 31.12.2020 beginnen.

Lohnt sich eine Klage? Lassen Sie sich beraten

Lassen Sie sich von uns beraten. Wir haben für viele unserer Mandanten bereits lukrative Vergleiche mit dem VW-Konzern ausgehandelt und vertreten zahllose Dieselfahrer gegen Daimler, BMW, Opel und Ford. Sie erreichen unsere Kanzlei, LUTZ Rechtsanwälte in Stuttgart, telefonisch oder per E-Mail. Holen Sie sich direkt unsere unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website unter:

https://lutz-rae.de/abgasskandal.html

Eine Presse-Mitteilung zum Thermofenster gibt es hier:

https://lutz-rae.de/abgasskandal-presse-information.html


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Lutz

Beiträge zum Thema