EuGH überprüft Vorratsdatenspeicherung
- 1 Minuten Lesezeit
Der Irische High Court hat den EuGH aufgefordert, die EU-Richtlinie zur Speicherung aller Verbindungsdaten der Unionsbürger auf ihre Vereinbarkeit mit der Ende 2009 in Kraft getretenen EU-Grundrechtecharta zu überprüfen.
Für Deutschland hat bereits das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gesetz war zur Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht verabschiedet worden.
Schon vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts war ein Rückgriff auf im Wege der Vorratsdatenspeicherung gespeicherte Daten zur Ermittlung von Tauschbörsennutzern rechtlich unzulässig. Sollten Sie als (vermeintlicher) Tauschbörsennutzer abgemahnt worden sein, stehe ich Ihnen für Ihre Beratung und Vertretung unter Telefon 030 694 04 44 oder info@rechtsanwalt-sandkuehler.de gern zur Verfügung.
Artikel teilen: