EuGH Urteil im Dieselskandal: Klagewelle rollt an

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) eröffnet mit seinem Urteil von Heute gute Aussichten für Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern bei unzulässiger Abgastechnik. Die Autobauer (Mercedes, VW, u.a.) haften auch dann, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten, urteilten die Luxemburger Richter in einem Mercedes-Fall.

EuGH macht Schluss mit dem Nachweis der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung

Bislang mussten Betroffene in Verfahren gegen die Hersteller eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nachweisen. Das VW und Mercedes-Benz, u.a.. eine unzulässige Abschalteinrichtung in ihren Autos verbaut haben, reichte nicht aus. Man musste zusätzlich beweisen, dass es sich dabei um ein „besonders verwerfliches Verhalten“ handelt. Das was aber insbesondere bei Mercedes-Benz schwer und hieran scheiterten viele Schadenersatzklagen in der Verbangenheit. Diese strengen Kriterien waren nur beim VW-Skandalmotor EA189 erfüllt.

Denn im aktuellen Urteil machen die Richter:innen klar, dass bereits ein fahrlässiges handeln durch den Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausreicht, um einen Schadensersatzanspruch zu begründen. Das stellt nämlich einen Verstoß gegen EU-Recht dar, was allein für eine Entschädigung der Betroffenen reichen muss. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob Thermofenster oder andere Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Wenn sie gemäß EU-Recht unzulässig sind, haben die Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz.

Umsetzung des EuGH Urteils vor deutschen Gerichten

Die Richter in Deutschland müssen diese Vorgaben nun umsetzen. Um das EuGH-Urteil abzuwarten, hatten Gerichte aller Instanzen massenhaft Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf diese Frage ankommt. Allein beim BGH sind im Moment mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, die deutliche Mehrzahl war wegen des EuGH-Verfahrens erst einmal zurückgestellt worden.

Noch nicht alle Fragen geklärt

Der „Dieselsenat” des BGH hat für den 8. Mai bereits eine Verhandlung terminiert, in der er die sich „möglicherweise ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht” erörtern will, um den unteren Instanzen möglichst schnell Leitlinien an die Hand zu geben. Denn mit dem EuGH-Urteil sind noch längst nicht alle Fragen geklärt. Offen ist zum Beispiel, wie viel Geld betroffenen Autokäufern zusteht.

Wer kann von dem aktuellen EuGH Urteil im Abgasskandal profitieren?

Alle Dieselkäufer, die in den vergangenen Jahren ein Rückrufschreiben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Ihren Diesel erhalten haben, indem eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden soll Denn in diesem Fall können Sie sich sicher sein, dass Ihr Fahrzeug betroffen ist und müssen lediglich eine fahrlässige Schädigung durch den Hersteller nachweisen. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits verkauft haben.

Softwareupdates sind ebenfalls unzulässig

Wichtig zu wissen ist auch, dass die Rückrufe und die damit verbundenen Software-Updates oft nicht ausreichten, um die unzulässigen Abschalteinrichtugen vollständig zu entfernen. Teilweise wurde mit den Updates auch neue Manipulationssoftware aufgespielt.

Kostenfreie Erstberatung und Schadenersatzrechner:

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte vertritt im Dieselskandal sehr viele Betroffene Autokäufer und führt bundesweit eine Vielzahl von Klagen gegen VW und Mercedes-Benz.

Wir bieten auf unseren Internetseiten: www.kanzleimitte.de und justus-abgasskandal.de eine kostenfreien Erstprüfung an. Ferner finden Sie hier nützliche Tools für einen Schnellcheck und einen Schadenersatzrechner, mit dem Sie in Sekunden ihren Anspruch berechnen können.

 



Foto(s): Knud Steffan

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