EUGH-Urteil zum Abgasskandal erwartet: Wie beeinflusst das Urteil Opel?

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Dass auch Opel in den Dieselskandal verwickelt ist, steht seit 2018 fest. Der Automobil-Hersteller hat ebenfalls illegale Abschalt-Einrichtungen in seine Fahrzeuge eingebaut. Im Rahmen einer ersten offiziellen Rückrufaktion durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurden Diesel-Fahrzeuge der Modellreihe Insignia, Zafira und Cascada der Baujahre 2014 bis 2018 durch ein Software-Update nachgerüstet. Von diesem verpflichtenden Rückruf waren ca. 60.000 Opel-Fahrzeuge, die mit einem Dieselmotor ausgestattet sind, betroffen.

Nach Angaben des Automobil-Herstellers sollen illegale Abschalt-Einrichtungen durch das Software-Update entfernt werden. Doch ein solches Update birgt Risiken und kann weitere vielfältige Schäden verursachen. Zum Beispiel:

  • erhöhten Spritverbrauch
  • Leistungsverlust des Motors
  • sinkende Lebenserwartung des Motors

Im Jahr 2021 wurden Opel-Fahrer zur Durchführung einer „freiwilligen Servicemaßnahme zur Verbesserung des Emissions-Verhaltens von Fahrzeugen mit Dieselmotor“ aufgefordert. Davon betroffen waren die Dieselmodelle Opel Corsa, Opel Insignia und Opel Astra aus den Baujahren 2014 bis 2018. Mittlerweile ist die Maßnahme verpflichtend und wird vom KBA überwacht.

Opel-Fahrzeuge, die vom Abgasskandal betroffen sind, weisen im alltäglichen Verbrauch erhöhte Stickstoffoxidwerte auf. Anhand bestimmter Faktoren wie Umgebungs-Temperatur, Luftdruck und Drehzahlen erkennen die Fahrzeuge mittels einer Software, ob sie das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Ist dies der Fall, schalten die Fahrzeuge in einen umweltfreundlichen Modus und setzt die zulässigen Mengen an Schadstoffen frei.

Mittels dieser Vorgehensweise erhielten die Opel-Fahrzeuge ihre entsprechende Typen-Genehmigung vom KBA. Im alltäglichen Gebrauch wird die Abgasrückführung reduziert und die Schadstoff-Emissionen überschreiten die vorgeschriebenen Grenzwerte.

Verbraucher haben die Möglichkeit, Opel auf Schadensersatz zu verklagen. Schließlich handelt es sich hierbei um eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Bislang musste der Kläger für den Anspruch aus § 826 BGB nachweisen, dass Fahrzeug-Hersteller bei der Abgas-Manipulation vorsätzlich gehandelt haben. Ansonsten sei nach Auffassung des BGH ein Entschädigungs-Anspruch abzulehnen.

Das erwartete Urteil des EuGH schafft Abhilfe: Nach Rechtsauffassung der General-Anwaltschaft reicht Fahrlässigkeit aus, um Schadensersatz-Ansprüche im Diesel-Abgasskandal geltend zu machen. Die Richter des EuGH haben nun eine Entscheidung zu treffen, die für alle künftigen Urteile der deutschen Zivilgerichte maßgebend sein wird. Dadurch steigen die Erfolgschancen bezüglich Entschädigungs-Ansprüche im Abgasskandal.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass der EuGH an seiner verbraucher-freundlichen Rechtsprechung zum Abgasskandal festhalten wird.


Foto(s): stock.adobe.com/216703753

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