Opel-Abgasskandal – Schadenersatz durchsetzen

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Nach den verbraucherfreundlichen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs haben Opel-Käufer gute Chancen, Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen. Der EuGH hat deutlich gemacht, dass Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen und mit Urteil vom 21. März 2023 zudem entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn ein Autohersteller eine unzulässige Abschalteinrichtung auch nur fahrlässig verwendet hat  (Az.: C-100/21). „Vorsatz muss den Autobauern nicht mehr nachgewiesen werden. Damit ist eine hohe Hürde für Schadenersatzansprüche im Dieselskandal gefallen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.


VG Schleswig bestätigt Rückruf für Opel-Modelle


Opel stand im Abgasskandal weniger in den Schlagzeilen als bspw. VW oder Mercedes. Spurlos ist das Thema Abgasmanipulationen an Opel aber nicht vorbeigegangen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für verschiedene Modelle Rückrufe angeordnet, weil unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden mussten. Opel vertrat zwar den Standpunkt, dass die Rückrufe nicht gerechtfertigt sind, musste in diesem Zusammenhang nun aber eine empfindliche Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht hinnehmen. Das VG Schleswig entschied am 23. Mai 2023, dass die Rückrufe des KBA rechtmäßig erfolgt sind (Az.: 3 A 3/20). Dabei verwies das Gericht ausdrücklich auf die Rechtsprechung des EuGH, nach der Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen sind.

Konkret ging es um die Rückrufe des KBA aus dem Jahr 2018 für Modelle des Opel Zafira CDTi mit 1,6 bzw. 2,0 Liter-Motor, Opel Cascada 2,0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi mit der Abgasnorm Euro 6b, die vor 2017 gebaut wurden. Opel hatte sich erfolglos gegen den Rückruf gewehrt. Das VG Schleswig hat nun bestätigt, dass die Anordnung des KBA rechtmäßig war, weil in den Modellen Thermofenster und andere unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. Opel muss die Fahrzeuge nach der Entscheidung des VG Schleswig umrüsten und die unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen. Ansonsten droht die Stilllegung der betroffenen Fahrzeuge.


Weitere Opel-Rückrufe


Dabei war dies nicht der einzige Rückruf für Opel-Fahrzeuge im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen. Im Februar 2022 ordnete das KBA den Rückruf für Modelle des Opel Astra, Opel Corsa und Opel Insignia jeweils mit 1,3 bzw. 1,6 Liter Hubraum der Baujahre 2013 bis 2018 und der Abgasnorm Euro 6 an. Im November 2022 folgte ein Rückruf für Modelle des Opel Meriva der Baujahre 2013 bis 2017. Zudem gab es im Juli 2022 einen Rückruf für Modelle des Opel Grandland X der Baujahre 2020 und 2021. Grund für diesen Rückruf waren nach Angaben des KBA „Abweichungen von Abgasvorschriften bezüglich Prüfstandsmessung“.


EuGH senkt Hürden für Schadenersatz


Bislang sind deutsche Gerichte davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal nur dann bestehen, wenn der Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich und sittenwidrig gehandelt hat. „Das hat die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen z.B. wegen der Verwendung eines Thermofensters erschwert. Da nach der Rechtsprechung des EuGH vom 21. März 2023 aber schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht und Autobauern kein Vorsatz mehr nachgewiesen werden muss, sind die Chancen auf Schadenersatz erheblich gestiegen“, so Rechtsanwalt Schwering.


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