Euro 4 Diesel Rückruf | Fahrverbote für VW & Audi? Anwalt klärt auf

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Ein neuer Rückschlag im Rahmen des Dieselskandals: Anfang November 2019 wird öffentlich, dass auch in den Motorsteuerungen der – bislang nicht verdächtigen – Euro-4-Modelle unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden.

Es sind deutschlandweit rund 105.000 ältere Dieselfahrzeuge vom aktuellen, durch das Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf betroffen. 

Die unzulässigen Abschalteinrichtungen haben – wie bei den neueren Diesel-Modellen – die Folge, dass die auf dem Prüfstand gemessenen Abgaswerte nicht der in der Realität gemessenen Abgaswerte entsprechen. Die manipulierenden Abschalteinrichtungen erkennen, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet und reduzieren dann den Stickoxidausstoß. Der auf der öffentlichen Straße in der Alltagssituation gemessene Abgaswert ist unverfälscht und deutlich höher. Infolgedessen verstößt dieser Wert gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Bisher waren die älteren Diesel-Modelle, die bis 2010 erstmals zugelassen wurden, nicht im Fokus der Ermittlungen und daher auch noch nicht von einem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf betroffen.

Der Rückruf kommt jedoch alles andere als überraschend: Bereits im Jahre 2018 berichtete das Kraftfahrt-Bundesamt von dem Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Euro-4-Fahrzeugen.

Konkret geht es in dem aktuellen Rückruf um die sogenannte Akustikfunktion. Diese wurde entwickelt und verbaut, um auffällige und unangenehme Motorgeräusche zu reduzieren. Gemeint sei das typische „Nagel-Geräusch“ der Dieselmotoren. 

Laut eigenen Angaben des Herstellers sei die Akustikfunktion auch eingebaut worden, um Bauteile des Motors zu schützen. Ohne entsprechenden Schutz könnten die im Motor verbauten Keramikglühkerzen schneller brechen.

Tatsächlich erkennt die Software jedoch, wann sich das Fahrzeug in einer Testsituation befindet. Daraufhin reduziert die Software automatisch den Stickoxidausstoß, sodass ein verfälschter Wert entsteht.

Gutachter fanden folglich heraus, dass die Akustikfunktion nicht zur Reduzierung der unangenehmen Geräusche und zum Schutz der Motorbauteile dient.

Vielmehr handele es sich um unzulässige Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung der betroffenen Fahrzeuge.

Bisher hat der Autokonzern Audi nicht gegen die Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamts widersprochen.

Die Besonderheit an dem Rückruf der Euro-4-Diesel ist, dass der Abgasskandal scheinbar viel weiter zurückreicht als bislang angenommen. Die hier thematisierten Fälle stammen aus einer Zeit weit vor dem im Jahre 2015 durch den Autokonzern Volkswagen bekannt gewordenen Dieselskandal.

Jetzt wurde aufgedeckt, dass schon im Jahre 2003 Automobilhersteller umfassende Manipulationen vorgenommen haben, um die gesetzlich vorgeschriebenen Stickoxid-Grenzwerte einzuhalten.

Welche Modelle sind von dem Rückruf für Euro-4-Diesel betroffen? 

Aktuell werden nur die Euro-4-Diesel-Fahrzeuge von zwei deutschen Automobilherstellern zurückgerufen: Es handelt sich um vereinzelte Modelle von Volkswagen und von seiner Tochtergesellschaft Audi. 

Für Audi ist es insgesamt schon der zehnte Rückruf im Rahmen des Dieselskandals, der vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet wurde. Doch nun sind erstmals Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 betroffen.

Speziell geht es um die Modelle Audi A4, Audi A6 und Audi A8 mit 2,7- und 3-Liter-Dieselmotoren.

Auch bei Volkswagen wurden erstmals Euro-4-Modelle zurückgerufen: Es handelt sich um den VW Touareg und den VW Phaeton

Sowohl die betroffenen Audi-Fahrzeuge als auch die betroffenen Volkswagen-Fahrzeuge sind in den Jahren 2004 bis 2009 erbaut worden

Befürchtungen zufolge könnten dem Automobilhersteller Audi weitere Rückrufe des Euro-4-Diesels drohen:

Die Akustikfunktion sei des Weiteren nämlich in Motoren anderer Audi-Modelle verbaut, wie beispielsweise im Audi A8 oder im Audi Q7. Es werde außerdem geprüft, ob der Porsche Cayenne ebenfalls zu den manipulierten Euro-4-Dieselfahrzeugen gehört.

Welche Rechte haben die Inhaber der vom Rückruf der Euro-4-Dieselmodelle betroffenen Fahrzeuge? 

Inhaber eines manipulierten und vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs haben in der Regel zwei Möglichkeiten, gegen den Automobilhersteller vorzugehen und ihre Rechte durchzusetzen:

Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erhalt des Kaufpreises: 

Fahrer eines manipulierten Euro-4-Diesels können den Rücktritt vom abgeschlossenen Kaufvertrag erklären. Das Schuldverhältnis wird dann in ein sogenanntes Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Das bedeutet, dass die zwischen den Parteien bereits erbrachten Leistungen zurück zu gewähren sind.

Der Fahrzeuginhaber muss somit den Schummel-Diesel zurückgeben. Er erhält im Gegenzug den schon gezahlten Kaufpreis zurück.

Dabei muss der Fahrzeuginhaber jedoch regelmäßig eine Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer und die möglicherweise jahrelange Nutzung des Fahrzeugs leisten. Die Nutzungsentschädigung wird in der Regel mit der Kaufpreisrückzahlung verrechnet.

Fahrzeug behalten und Schadensersatz bekommen: 

Der Fahrzeuginhaber kann andererseits aber auch seinen Schummel-Diesel behalten und Schadensersatz fordern. Dieser Anspruch ergibt sich gem. § 826 BGB aus der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung des Automobilherstellers gegenüber seinen Kunden.

Betragsmäßig wird ungefähr 30 % des gezahlten Kaufpreises als Schadensersatz geleistet.

Wie sollen sich betroffene Euro-4-Diesel-Inhaber verhalten? Ist die Installation des Software-Updates empfehlenswert? 

Automobilhersteller, deren Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen sind, bieten ihren Kunden regelmäßig die Installation eines kostenlosen Software-Updates an.

Das Update soll die Betrugssoftware entfernen und den Schadstoffausstoß auch in der Alltagssituation reduzieren, sodass der gemessene Abgaswert den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Aber Vorsicht: Kunden, die das Update bereits haben installieren lassen, klagen über einen erhöhten Kraftstoffverbrauch und das vermehrte Auftreten von unangenehmen Motorgeräuschen. Auch sei ein Leistungsverlust des Fahrzeugs nicht selten.

Es ist also trotz des Updates mit Folgeschäden und Problemen am Fahrzeug zu rechnen, die zu einer Wertminderung führen.

Von der Installation des Software-Updates wird folglich abgeraten.

Handlungsempfehlung

Sollten auch Sie eine Aufforderung zu der hier beschriebenen Rückrufaktion von Fahrzeugen der Abgasnorm Euro 4 erhalten, zögern Sie nicht! Setzen Sie sich schnellstmöglich mit einem erfahrenen Fachanwalt in Verbindung, der Ihre Ansprüche prüft und außergerichtlich oder gerichtlich für Sie durchsetzt. 

Handeln Sie umgehend, da bereits jetzt die Verjährung Ihrer Ansprüche droht!

Die Anwaltskanzlei Balduin & Partner gehört zu den führenden Kanzleien im Rhein- und Ruhrgebiet zum Thema Dieselskandal.

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