Eurofina Financial Group Limited - BaFin warnt - Handlungsempfehlungen für Betroffene

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Die BaFin warnt vor Angeboten der Eurofina Financial Group Limited, die unerlaubt Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, darunter auch den vermeintlichen Verkauf von Aktien der Duracell Inc., ohne die nötigen Erlaubnisse oder Wertpapierprospekte nach dem Kreditwesengesetz (KWG), dem WpIG und dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) vorzuweisen. 

Konkrete Bedenken bestehen darin, dass die Gesellschaft nicht in der Lage ist, die angebotenen Aktien tatsächlich zu liefern.  Ausserdem sind Anbieter nicht mehr erreichbar.

Die Eurofina Financial Group Limited präsentiert sich im Internet mit einer Vielzahl an Dienstleistungen und behauptet, im Vereinigten Königreich registriert zu sein.

Allerdings handelt es sich hier jedoch, mit hoher Wahrscheinlichkeit, um eine Identitätsdiebstahl. 

In Deutschland ist für das öffentliche Angebot von Wertpapieren grundsätzlich die Veröffentlichung eines von der BaFin gebilligten Prospekts erforderlich, außer es liegt eine Prospektausnahme vor. Die BaFin prüft im Rahmen einer solchen Billigung, ob der Prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangaben enthält und ob die Inhalte verständlich sowie widerspruchsfrei sind. 

Jedoch überprüft die BaFin nicht die inhaltliche Richtigkeit der Prospektangaben oder die Seriosität des Emittenten. Für das öffentliche Angebot von Duracell-Aktien existiert kein gebilligter Wertpapierprospekt. Zudem ist für Unternehmen, die Verbrauchern Wertpapiere anderer Unternehmen anbieten, eine Erlaubnis der BaFin notwendig.

Wir weisen darauf hin, dass es für Laien oft schwer ist, die Seriosität solcher Angebote einzuschätzen.


Betroffene sollten sich daher von einem auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren  auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. 

Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht KSR

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Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Foto(s): Siegfried Reulein


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