Europäischer Markenschutz - Die Anmeldung der Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke)

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Bei einer Markenanmeldung stellt sich zunächst stets die Frage, welchen Schutzumfang das Kennzeichen auch in territorialer Hinsicht haben soll. Erfolgt eine Anmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, genießt die Marke ausschließlichen Schutz nur in Deutschland. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit europäischen Markenschutz, und zwar mit der Anmeldung der sogenannten Unionsmarke, zu erlangen. Bis zum 23.03.2016 wurde hierfür der Begriff „Gemeinschaftsmarke“ verwendet.

Was ist der Vorteil einer Unionsmarke?

Der Hauptvorteil einer Unionsmarke liegt darin, dass sich der territoriale Schutz nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sondern der Schutz auch in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährleistet wird. Das hierfür zuständige Markenamt ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO). Es wird hierdurch gewährleistet, dass durch eine einzige Eintragung Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten besteht.

Tipp: Auch wenn Sie derzeit möglicherweise mit Ihrem Onlinehandel ausschließlich national Angebote an Verbraucher oder Unternehmen richten, sollte man sich durchaus Gedanken über die Anmeldung einer Unionsmarke anstatt einer nationalen Marke beim DPMA machen. Wir vertreten zahlreiche Mandanten seit einigen Jahren, welche sich zunächst für eine nationale Marke entschieden hatten. Aufgrund einer guten wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen unserer Mandantschaft haben wir für zahlreiche Mandanten in den vergangenen Jahren sodann zusätzlich eine Unionsmarke zur Anmeldung gebracht. Mittlerweile ist der Anteil derjenigen Mandanten, die sich unmittelbar für eine Unionsmarke entscheiden höher als der Anteil von Mandanten, die ausschließlich Schutz für den deutsch geografischen Bereich suchen

Die Gebühren für die Anmeldung einer Klasse betragen bei einer Unionsmarke 850,00 € und sind daher nicht unerheblich höher als bei einer nationalen Markenanmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Diese betragen dort für 3 Klassen 290,00 € bei elektronsicher Anmeldung. Jedoch kann sich spätestens im ersten Verletzungsfall die Anmeldung einer Unionsmarke durchaus bezahlt machen.

Wichtig und nicht zu unterschätzen ist natürlich die eine sorgfältige Markenrecherche. Wir verwenden hierfür eine spezielle Software, um nicht nur identische Marken vor Anmeldung festzustellen, sondern auch verwechselungsfähige Marken. Hierdurch ersparen Sie sich ein potentielles wirtschaftliches Risiko durch einen Löschungsantrag oder durch Abmahnungen. Vielfach ist nämlich nicht bekannt, dass das Markenamt auf ähnliche oder gleiche Marken nicht hinweist.

Gerade auf den Onlinemarktportalen, auf denen mehr und mehr erkennbar ist, dass verschiedene Händler ihre Waren in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anbieten, kommt es dazu, dass eine nationale Marke im Falle einer Verletzungshandlung weiterhelfen würde. So bietet sich gerade bei dem Handel auf Amazon auch die Anmeldung einer Marke durchaus an.

Warum uns als Ihre beratende und Anmelderkanzlei wählen? 

Es handelt sich bei unserer Kanzlei um eine Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz. Zum gewerblichen Rechtsschutz zählt vor allen Dingen das Markenrecht. Wir haben bereits eine hohe dreistellige Anzahl von Marken sowohl national als auch europäisch für unsere Mandanten erfolgreich zur Anmeldung gebracht. Herr Rechtsanwalt Heidicker ist Markenanwalt aus Leidenschaft und als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Ihr hochspezialisierter Fachanwalt. Auch sind wir Ihnen behilflich, wenn Sie sich Löschungsanträgen und Widersprüchen Ihrer Konkurrenten, d. h. anderer Rechteinhaber ausgesetzt sehen. Unsere Philosophie bei der Markenanmeldung besteht darin mit höchster Sorgfalt Sie zu beraten, um Ihnen am Ende des Markenanmeldungsprozesses Ihre jeweilige Markenurkunde präsentieren zu können.

Wenn Sie Beratungsbedarf an dieser Stelle haben, oder die konkrete Vorstellung einer anzumeldenden Marke für Ihr Unternehmen, wenden Sie sich gerne zunächst unverbindlich an unsere Kanzlei. Sie erhalten von uns eine kostenlose unverbindliche Ersteinschätzung, in der wir Ihnen auch die jeweiligen Kosten bei den Ämtern sowie unser Honorar für die Markenanmeldung genau aufschlüsseln. Im Regelfall vereinbaren wir für unser Honorar mit Ihnen eine entsprechende Pauschale. Gerne melden Sie sich per E-Mail unter ra@kanzlei-heidicker.de bei uns oder rufen uns unter 02307/17062 an und lassen sich unmittelbar mit unseren Anwälten für Markenrecht verbinden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier.

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