Europäischer Markenschutz – Die Anmeldung der Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke)

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Bei einer Markenanmeldung stellt sich zunächst stets die Frage, welchen Schutzumfang das Kennzeichen auch in territorialer Hinsicht haben soll. Erfolgt eine Anmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, genießt die Marke ausschließlichen Schutz (nur in Deutschland). Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, auch europäischen Markenschutz, und zwar mit der Anmeldung der sogenannten Unionsmarke, zu erlangen. Bis zum 23.03.2016 wurde hierfür der Begriff „Gemeinschaftsmarke“ verwendet.

Was ist der Vorteil einer Unionsmarke?

Der Hauptvorteil einer Unionsmarke liegt darin, dass sich der territoriale Schutz nicht nur auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sondern der Schutz auch in den 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gewährleistet wird. Das hierfür zuständige Markenamt ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Es wird hierdurch gewährleistet, dass durch eine einzige Eintragung Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten besteht.

Tipp: Auch wenn Sie derzeit möglicherweise mit Ihrem Onlinehandel ausschließlich national Angebote an Verbraucher oder Unternehmen richten, sollte man sich durchaus Gedanken über die Anmeldung einer Unionsmarke anstatt einer nationalen Marke beim DPMA machen. Wir vertreten zahlreiche Mandanten seit einigen Jahren, welche sich zunächst für eine nationale Marke entschieden hatten. Aufgrund einer guten wirtschaftlichen Entwicklung der Unternehmen unserer Mandantschaft haben wir für zahlreiche Mandanten in den vergangenen Jahren sodann zusätzlich eine Unionsmarke zur Anmeldung gebracht.

Die Gebühren für die Anmeldung in einer Klasse betragen bei einer Unionsmarke 850,00 € und sind daher nicht unerheblich höher als bei einer nationalen Markenanmeldung vor dem Deutschen Patent- und Markenamt. Diese betragen dort für 3 Klassen 290,00 €. Jedoch kann sich spätestens im ersten Verletzungsfall die Anmeldung einer Unionsmarke durchaus bezahlt machen.

Gerade auf den Onlinemarktportalen, auf denen mehr und mehr erkennbar ist, dass verschiedene Händler ihre Waren in verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anbieten, kommt es mehr und mehr dazu, dass eine nationale Marke im Falle einer Verletzungshandlung weiterhelfen würde.

Wir bieten Ihnen von der ersten Beratung bis zum Abschluss des Markenanmeldungsverfahrens unsere hochspezialisierten Rechtsdienstleistungen an. Dies bedeutet, dass wir Ihre Markeneintragung gerne von Anfang an begleiten und Sie insbesondere im Hinblick auf die Anmeldung einer nationalen oder Unionsmarke, sowie selbstverständlich auch auf die entscheidende Anmeldung der Warenklassen vor dem Hintergrund Ihres Unternehmensgegenstandes beraten.

Unser konkretes Leistungspaket für Sie:

  • Beratung im Vorfeld der Markenanmeldung, ob eine nationale Marke oder eine Unionsmarke in Betracht kommt
  • Überprüfung der Schutzfähigkeit Ihrer Marke auf sogenannte absolute Schutzhindernisse
  • Markenrecherche im Hinblick auf sogenannte relative Schutzhindernisse
  • Beratung und Erstellung im Hinblick auf das Warengruppen- und Dienstleistungsverzeichnis
  • Durchführung des Anmeldeverfahrens der Marke beim EUIPO
  • Korrespondenz mit dem zuständigen Markenamt
  • Überwachung des Verfahrens bis zur abschließenden Eintragung der Marke
  • Übersendung der Markenurkunde an Sie
  • Bei gesondertem Wunsch: Überwachung Ihrer Markenrechte

Wir sind als Fachanwaltskanzlei für den gewerblichen Rechtsschutz besonders auf das Markenrecht spezialisiert. Sollte diesbezüglich Beratungsbedarf bei Ihnen bestehen, stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch, per Email oder per Fax zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.


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