Euroweb Group (u.a. Madsack, Westfalen-Blatt, United Media): Neue Vertragslaufzeit bei Zusatzvereinbarungen

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Verschiedene Unternehmen der Euroweb Group bieten sogenannte Internet-System-Verträge an. Das sind Werkverträge über das Erstellen und Betreiben von Internetseiten. Unternehmen der Euroweb Group sind u.a. (vgl. https://www.euroweb.de/euroweb-group/):

  • Euroweb Internet GmbH
  • United Media AG
  • WESTFALEN-BLATT OnlineService
  • Madsack OnlineService
  • WN OnlineService
  • BusinessFüchse
  • Webhunt3r
  • Vendosys

Die Ausgestaltung von Internet-System-Verträgen

Die Internet-System-Verträge der Euroweb Group sind oft vorgefertigte Formulare, in denen nur einzelne Angaben eingetragen werden müssen. Auffällig viele grundlegende Vertragsinformationen sind nur im Kleingedruckten enthalten. Die Vertragslaufzeit von 48 Monaten (also 4 Jahren) ist beispielweise in den uns vorliegenden Internet-System-Verträgen nur im Kleingedruckten vermerkt. 48 Monate wird dabei auch noch als „achtundvierzig“ ausgeschrieben. Somit ist diese wichtige Vertragsinformation leicht zu übersehen. Die monatlichen Kosten eines Internet-System-Vertrags liegen in der Regel zwischen 150,00 € und über 300,00 €. Mit der Laufzeit von 48 Monaten zusammengerechnet, kann sich also ein Gesamtbetrag von bis zu 20.000,00 € ergeben.

Neue Vertragslaufzeit bei „Vereinbarungen“ über zusätzliche Leistungen

Uns sind mehrere Fälle bekannt, in denen unterschiedliche Unternehmen der Euroweb Group nach Abschluss des ursprünglichen Internet-System-Vertrags ihren Kunden früher oder später zusätzliche Leistungen angeboten haben. Diese werden wie auch die Ausgangsverträge als „Vereinbarungen“ bezeichnet. Die in dem Internet-System-Vertrag vereinbarten Zusatzleistungen können z.B. sein:

  • SSL-Basic
  • Responsive Webdesign
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO)
  • Content Management (CMS)
  • QR-Code
  • Facebook-Seite
  • Google My Business Account

In solchen „Vereinbarungen“ heißt es ebenfalls im Kleingedruckten: „Laufzeitbeginn ist das Datum der Unterzeichnung dieser neuen Vereinbarung. Mit Unterzeichnung tritt der ,Altvertrag‘ außer Kraft.“ Die zusätzliche „Vereinbarung“ kann somit also als Neuvertrag interpretiert werden. Ob eine solche Verhaltensweise rechtlich zulässig und der „neue Vertragsschluss“ damit überhaupt wirksam ist,ist strittig.

Fragen zu Ihrem Internet-System-Vertrag oder zusätzlichen „Vereinbarungen“?

Wir haben bundesweit langjährige Erfahrung mit Internet-System-Verträgen und zusätzlichen „Vereinbarungen“ der Euroweb-Unternehmen! Gerne überprüfen wir für Sie, ob und wieweit Bestimmungen aus Ihrem Internet-System-Vertrag oder aus zusätzlichen „Vereinbarungen“ mit einem Euroweb-Unternehmen im Einzelfall wirksam sind. Eine vorzeitige Kündigung Ihres Vertrags ist bei richtiger Formulierung je nach Einzelfall nicht ausgeschlossen! Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches Erstgespräch:

  • Telefonisch unter Tel. 040 53308720 oder Tel. 030 20649405
  • Per E-Mail unter hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • Über „Nachricht senden“ auf anwalt.de (Bitte in der Nachricht dann auch nochmal Ihre Telnr. Angeben, vielen Dank)

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