Vertrag 48 Monate: United Media,Euroweb, Madsack, Westfalen-Blatt OnlineService-vorzeitige Kündigung

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Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten über einen Internet Systemvertrag mit einer Vertragslaufzeit von 48 Monaten. Oftmals handelt es sich dabei um Verträge mit den nachstehend aufgezählten Firmen.


  • United Media
  • Euroweb Internet GmbH (im Impressum www.euroweb.de ist die Firma wwwe GmbH angegeben, Stand Juni 2022)
  • Madsack Online-Service GmbH & Co. KG
  • Westfalen-Blatt OnlineService


Zustandekommen des Vertrages


Die Sachverhaltsschilderung unserer Mandanten ähnelt sich dabei in vielen Fällen. Oftmals handelt es sich vor unseren Mandanten kleine bzw. Kleinstunternehmen, die zum größten Teilinhaber geführt sind. Die Mandanten werden von den jeweiligen Firmen zum Teil im Vorfeld angerufen um einen Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin erscheint ein Außendienstmitarbeiter jeweiligen Firmen und berichtet über die angeblichen Vorteile im Falle einer Beauftragung für die Erstellung einer Internetseite. Den Mandanten werden dabei monatliche Preise genannt, die anschließend handschriftlich das bereits vorgefertigte Auftragsformular eingefügt werden. Ein Gesamtpreis wird den jeweiligen Mandanten nicht genannt.

Der monatliche Preis für die Leistung der oben genannten Firmen ist dabei drucktechnisch deutlich hervorgehoben. Die Angaben zur Laufzeit hingegen sind drucktechnisch deutlich kleiner und unauffälliger gehalten. Zudem wird die Laufzeit von 48 Monaten nicht als Zahl bzw. Ziffer angegeben, sondern als Wort – achtundvierzig -. Eine Vielzahl von Mandanten berichten uns, dass Ihnen bei Unterschrift die Laufzeit von vier Jahren (48 Monate) nicht bewusst war. Die Mandanten berichten uns, dass in den Verkaufsgespräch zum größten Teil auf andere Laufzeiten Bezug genommen worden ist, sodass davon ausgegangen wurde, dass diese Laufzeit auch für den vorliegenden Vertrag einschlägig ist.


Zum Teil bemerken die Mandanten diese lange Laufzeit erst nach nochmaliger Durchsicht der Unterlagen, wenn der Außendienstmitarbeiter nicht mehr da ist. Zum Teil erfahren die Mandanten von der Laufzeit erst nach mehreren Monaten oder Jahren, wenn Sie den Vertrag nach ihrer Ansicht nach zum richtigen Zeitpunkt kündigen wollen.


„Vertragsverlängerung“ um weitere 48 Monate

Eine weitere Variante, von der uns regelmäßig berichtet wird, stellt sich wie folgt dar. Während der Vertragslaufzeit erhalten die Mandanten Besuch von einem Außendienstmitarbeiter. Dieser gibt an, dass gegebenenfalls Aktualisierungen an der Seite vorzunehmen sind. Und sind zum Beispiel Aktualisierungen wie Google Places Eintrag, SSL Basic Paket o. ä. bekannt. Diese Zusatzleistungen werden entweder gegen einen geringen Aufpreis oder zum Teil auch ohne Aufpreis den Mandanten angeboten. Hierzu wird über diese Zusatzleistungen eine gesonderte Vereinbarung geschlossen. In dieser Vereinbarung heißt es jedoch, dass mit dieser Vereinbarung der alte Vertrag außer Kraft gesetzt wird und ein neuer Vertrag mit gleichem Leistungsinhalt zusätzlich zu den oben genannten Leistungen geschlossen wird.


Somit wird nach Ansicht der Auftragnehmer ein neuer Vertrag mit einer neuen Laufzeit von 48 Monaten geschlossen. Nach Auskunft von unseren Mandanten ist diese „Vertragsverlängerung“ bei Unterschrift nicht bewusst gewesen.


Ist eine vorzeitige Kündigung möglich?


Nun stellt sich für viele Mandanten die Frage, ob eine vorzeitige Kündigung des Vertrages möglich ist. Grundsätzlich ist eine außerordentliche Kündigung bei solchen Verträgen jederzeit möglich. Die Kündigung sollte jedoch nicht vom Mandanten selbst ausgesprochen werden, da es unterschiedliche Möglichkeiten der außerordentlichen Kündigung in solchen Verträgen gibt. Je nach Sachverhalt können Gründe dafür bestehen, dass eine außerordentliche Kündigung möglich ist die keine weiteren Zahlungsverpflichtungen beinhaltet. Sofern lediglich eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird so sieht das Gesetz grundsätzlich eine Teilvergütung des ausstehenden Auftrages vor.


Wie kündige ich richtig?


Wie bereits oben ausgeführt, hängt die richtige Kündigung vom Einzelfall ab daher sollte die Kündigung durch einen erfahrenen Anwalt erfolgen. Gerne können Sie uns hierzu unverbindlich kontaktieren. Wir vertreten Mandate bundesweit.


Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit Euroweb, United Media, WN Online-Service, Madsack, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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