Eurozins: Neuer Betrug? Gelder sicher gestellt! Anwaltsinfo!

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Beim schwedischen Geldanlageportal „Eurozins“ (Stockholms Berghantering AB) liegt leider schwerer Betrug vor, wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte, die seit April zahlreiche geschädigte Anleger vertreten, schon mehrfach berichteten.

Die Anlegergelder wurden nicht, wie auf der Website mit fabelhaften Versprechungen ausgeführt, bei mit Eurozins zusammen arbeitenden Banken  angelegt, sondern von den Anlegern auf Konten anderer Kontoinhaber überwiesen und von diesen aber nicht angelegt, sondern gleich abgehoben und veruntreut.

Doch damit nicht genug, der Betrug geht vermutlich noch weiter:

Denn aktuell werden Anleger von Telefonverkäufern angerufen und ihnen mitgeteilt, dass Eurozins von einem Unternehmen aus Liechtenstein übernommen werden würde, die Anlagebeträge würden dann angeblich in Allianz-Aktien ausbezahlt.

Der Clou hierbei: Anleger müssten nochmals erhebliche Summen für den Kauf der Allianz-Aktien überweisen, sonst wären die Anlegergelder verloren, wird ihnen mitgeteilt.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB warnen ausdrücklich vor dem Überweisen weiterer Gelder, denn es ist höchstwahrscheinlich, dass hier erneuter Betrug in Form sog. "Follow-Up-Betrugs" vorliegt, d.h., Betrugsopfer sollen mit neuen Maschen nochmals "herein gelegt" werden und zum Überweisen von weiteren Geldern überredet werden, die dann vermutlich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch weg sind, nämlich gleich wieder veruntreut werden könnten.

Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg betreut bereits seit April geschädigte Eurozins-Anleger und konnte bereits erreichen, dass für 2 Anleger, die ihr Geld an eine Bank in den USA überwiesen hatten, dieses gesichert werden und an die Anleger wieder ausbezahlt werden konnte.

Umso erfreulicher ist, dass bei einer Bank in den Niederlanden inzwischen Gelder sicher gestellt werden konnten, wie der "Bailiff"- wohl entsprechend dem deutschen Gerichtsvollzieher - inzwischen mitteilte. 

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sollten Anleger hier schnell handeln und es könnte Eile geboten sein, z.B. um zu überprüfen, ob das Prioritätsprinzip berücksichtigt werden muss oder z.B. ein "Titel" erforderlich ist, damit die Gelder wieder an die Anleger ausbezahlt werden können.

Die Haftung weiterer Verantwortlicher, z.B. wegen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, § 826 BGB, sollte geprüft werden.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen in vielen Fällen die Kosten für ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen. Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen gerne eine kostenlose Kostenschutzanfrage.


Die Kanzlei Dr. Späth & Partner ist seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren auf die Gebiete des Anleger- und Verbraucherschutzes spezialisiert und daher mit Betrugsfällen wie im Fall Eurozins bestens vertraut und geschädigte Eurozins-Anleger können sich gerne an Dr. Späth & Partner wenden



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