Exkurs DSGVO & Datenschutz: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMS)

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Die sogenannten „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ – kurz: TOM oder TOMS – sind Sicherheitsmaßnahmen, die eine sichere und datenschutzkonforme Datenverarbeitung garantieren sollen. Was genau verbirgt sich dahinter und was sollte bei den TOMS beachtet werden?

Was genau sind TOMS?

Unter die Bezeichnung TOMS fällt ein weites Spektrum an Sicherheitsmaßnahmen. Maßgeblich gesetzlich geregelt sind die TOMS in Art. 32 DSGVO. TOMS können sowohl digitaler als auch physischer Natur sein. Beispiele für TOMS sind u.a.

  • Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
  • Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung
  • Rasche Wiederherstellung der Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten bzw. dem Zugang zu diesen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall
  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der TOMS zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung

Welche TOMS sind in einem Unternehmen erforderlich?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern ist einzelfallabhängig. Die TOMS dienen dazu, dass der Verantwortliche der Datenverarbeitung i. S. d. Art. 24 DSGVO sicherstellt, dass die Datenverarbeitung ordnungsgemäß erfolgt und die Rechte des Betroffenen gewahrt werden.

Welche TOMS in einem Unternehmen erforderlich sind, hängt von der konkreten Art und Weise der Datenverarbeitung im Unternehmen ab. Daher sollten die TOMS individuell auf das jeweilige Unternehmen angepasst sein und von einem Datenschutzexperten geprüft werden.

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