Facebook & Co: Grundsätzliches zum Teilen von Inhalten in sozialen Netzwerken

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Wer kennt das nicht: Da postet jemand ein interessantes Foto, ein Klick und man teilt dieses auch auf seiner Chronik, um es auch im eigenen Freundeskreis zu verbreiten. Oder man findet selbst ein lustiges Bild, ein Video oder einen Artikel im World Wide Web und lädt dies im eigenen Netzwerk hoch. Viele fragen sich: Darf man das? Sind diese Inhalte nicht irgendwie geschützt?

Die Antwort lautet: Grundsätzlich schon. Zum einen sind die allermeisten Inhalte, die in sozialen Netzwerken geteilt werden, urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass der Schöpfer des betreffendes Werks (Urheber) alleine entscheiden darf, ob und wie es veröffentlicht wird (§ 12 UrhG). Ihm alleine stehen die Verwertungsrechte zu, §§ 16 ff. UrhG.

Wer also fremde urheberrechtlich geschützte Inhalte verbreitet, begibt sich in Gefahr, deswegen abgemahnt zu werden. So kann man auf Unterlassung und aber auch auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Der Irrtum vieler: auf eine kommerzielle Verwendung kommt es dabei nicht an!

Im Bereich der sozialen Netzwerke sind Abmahnungen bislang aber eine Seltenheit. So muss sich der normale User im Moment jedenfalls noch keine Sorgen machen, wenn er hier Inhalte postet und teilt.

Zum anderen ist auch Folgendes nicht zu vernachlässigen: Wer Fotos oder Videos verbreitet, die fremde Menschen zeigen, kann auch deren Persönlichkeitsrechte verletzen. Denn jeder hat ein Recht am eigenen Bild, was bedeutet, dass jeder selbst bestimmen darf, ob und wie Bilder von der eigenen Person veröffentlicht werden. Dieser Grundsatz gilt so uneingeschränkt natürlich nicht für jeden. Gerade bei Personen, die bereits in der Öffentlichkeit stehen, muss das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch mal hinter das Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Pressefreiheit zurücktreten.

Was kann man bei Rechtsverletzungen unternehmen? Zunächst sollte man sich per E-Mail an den Rechtsverletzer selbst wenden sowie an die Betreiber der Plattform, auf der das Foto erscheint und verlangen, dass es entfernt wird. Dabei sollte man eine Frist setzen, bis wann dies zu geschehen hat. Wird nicht reagiert oder handelt es sich um eine gravierende Rechtsverletzung, sollte man sich einen Rechtsanwalt suchen, der auf das Rechtsgebiet spezialisiert ist.

Die Rechtsanwälte Scharfenberg Hämmerling mit Büros in Berlin und Hamburg vertreten bundesweit Mandanten im Bereich des Urheber- und Medienrechts. Unsere Leistungen umfassen hier u.a.:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Urheberrechtsverletzungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen
  • Verteidigung gegen Abmahnungen
  • Prüfung und Ausarbeitung von Lizenzverträgen
  • Erstellen und Prüfen von Urheberverträgen, Autorenverträgen und Künstlerverträgen
  • Prüfung und Anmeldung weiterer Schutzrechte

Machen Sie sich unsere Erfahrung zum Vorteil und setzen Sie sich mit uns in Verbindung, der Erstkontakt ist immer kostenfrei: Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail an mail@shrecht.de.

Wir helfen Ihnen gern.

Rechtsanwältin Scharfenberg

Fachanwältin für Urheber- u. Medienrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Markenrecht, Urheberrecht & Medienrecht

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