Facebook-Datenleck: Schadensersatzanspruch nach DSGVO prüfen lassen!

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Sensible Daten von insgesamt 530 Millionen Personen wurden aus einer Sicherheitslücke des Facebook-Netzwerks erbeutet und im Internet veröffentlicht. Betroffene haben unter Umständen das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro sowie Auskunft über die Verarbeitung der persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen.

Daten gelten als das neue Öl des 21. Jahrhunderts. Und daher findet ein schwunghafter Handel mit den persönlichen Daten von Nutzern im Internet statt. Dazu gehören beispielsweise Bestellinformationen, Telefonnummern und Bankverbindungen. Diese Daten werden von Unternehmen verkauft, um individuelles Marketing etc. leichter zu ermöglichen, aber es findet auch regelmäßig Datendiebstahl statt. Dann können sensible persönliche Informationen für kriminelle Vorgänge, beispielsweise Erpressungs- oder Phishing-Versuche, genutzt werden.

Solche Datenlecks finden sich bei Online-Unternehmen in hoher Zahl. Unter anderem waren zuletzt die Datensätze von Kunden großer Online-Shops im Internet einsehbar, unter anderem von OTTO, Media Markt, Idealo und Kaufland. Der Händlerzugang des Dienstleisters war nicht ausreichend geschützt, sodass Kunden des Dienstleisters die Datenbanken aller anderen Kunden sowie die Transaktionen von deren Endkunden einsehen konnten.

„Sensible Daten wie Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und sogar Bankverbindungen waren frei im Netz abrufbar – teilweise über einen beachtlichen Zeitraum von mehreren Jahren. Sicherheitsexperten befürchten finanzielle Folgeschäden für die rund 700.000 betroffenen Verbraucher. Nach Aussage von IT-Spezialisten gab es keine Verschlüsselung der sensiblen Daten. Zudem seien alte Kundendaten seit Jahren nicht gelöscht worden, obwohl dies laut Gesetz vorgeschrieben ist“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und bei Datendiebstahl und Datenlecks spezialisiert.

In besonderem Umfang waren 2021 Nutzer der Social Media-Plattform Facebook (heute Meta-Konzern) von Datenlecks betroffen. Sensible Daten von insgesamt 530 Millionen Personen wurden aus einer Sicherheitslücke des Facebook-Netzwerks erbeutet und im Internet veröffentlicht. Diese beinhalten Namen, E-Mail-Adressen, Handynummern, Geburtsdaten sowie Angaben zum Beziehungsstatus. Unter den Betroffenen sollen rund sechs Millionen Nutzer aus Deutschland sein.

Auf der Grundlage des persönliches Auskunftsrechts nach Art. 15 Datenschutz-Grundversordnung (DSGVO) können Nutzer Auskunft gegenüber Facebook verlangen, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Wird keine oder eine unvollständige Auskunft erteilt, kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO ergeben. Nutzer haben dann das Recht, von Facebook Schadensersatz in einer Höhe von bis zu 5.000 Euro sowie Auskunft über die Verarbeitung der persönlichen Daten und Unterlassung für die Zukunft zu verlangen. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft stellt ein kostenloses Online-Formular zur Verfügung, mit dem Nutzer ihren individuellen Fall im Datenskandal prüfen lassen können.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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