Facebook gewährt Zugang zu gehacktem Konto nach einstweiliger Verfügung vor Landgericht Berlin.

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Die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB hat für eine Mandantin den Zugang zu ihrem gehackten Facebook-Account erstritten. Dies erfolgte nach einem erfolgreichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor dem Landgericht Berlin. 

Gehackter Facebook Account bereitet Probleme

Das Jahr 2022 begann für eine Facebook-Nutzerin aus Berlin nicht unbedingt erfreulich. Am Nachmittag des 01.01.2022 erhielt diese eine Nachricht von ihrem Bruder, der sie darauf hinwies, dass ihr Facebook-Account gehackt worden war. 

Mit ihrem bisher genutzten Passwort konnte sich die Betroffene Facebook Nutzerin nicht mehr bei Facebook anmelden. Zudem waren auf Ihrem Facebook Account Bilder einer ihr unbekannten weiblichen Person zu sehen, die sich unter anderem in einem Badeoutfit auf einem rosafarbenen Gummiflamingo präsentierte. 

Zugang über Facebook Ablauf scheitert

Die Betroffene versuchte es daher zunächst auf einem konventionellen Weg, um wieder einen Zugang zu ihrem Profil zu erhalten.  

Hierzu lud sie Ihren Personalausweis bei Facebook hoch und beantragte einen Freischalt-Code, um wieder Zugang zu Ihrem Profil zu erhalten. Dies gelang allerdings nicht, da der Freischalt-Code nicht nur an ihre alte Email-Adresse versendet wurde, sondern zudem an eine neu hinterlegte Email-Adresse, die von Facebook mit p***********l@hotmail.com angegeben worden war. 

Bei dieser Adresse wurde höchstwahrscheinlich ein Skript hinterlegt, welches bei Übersendung eines Freischalt-Codes sofort den angegebenen Link aufrief und wahllose Codeeingaben verursachte. 

Die Nutzerin erhielt daher, egal wie schnell sie auch den übermittelten Code eingab, stets die Mittelung: 

"Du hast zu viele Codes eingegeben. Versuche es später noch einmal."

Erfolglose Mitteilung an Facebook Support

Die Nutzerin versuchte es daher zunächst einmal selbstständig, sich an Facebook zu wenden und erklärte dort die Problematik bzgl. des nicht nutzbaren Freischalt-Codes. 

Sie forderte Facebook dazu auf, die fremde Email-Adresse zu löschen und somit nur ihr Zugang zu ihrem Facebook Profil zu gewähren z.B. durch Zusendung eines neuen Passwortes. 

Auch dies blieb leider ohne Erfolg, ebenso wie die Aufforderung an Facebook, dass Profil mit den Bildern der unbekannten Person bis zur Klärung des Zugangsrechts zu sperren. 

Anwaltliches Schreiben bleibt ebenfalls ohne Erfolg

Die Betroffene wandte sich daher zeitnah an die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB und ließ nunmehr Facebook durch anwaltliches Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Raphael Rohrmoser dazu auffordern, den Zugang zum Facebook Account wieder für die betroffene Mandantin direkt oder über AdvoAdvice einzuräumen. 

Auch dies blieb, trotz Fristsetzung und erneuter Erörterung der Sachverhalts und der Hintergründe ohne Erfolg. 

Landgericht Berlin erlässt einstweilige Verfügung gegen Meta

Die Betroffene Nutzerin reichte daher über die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB am 25.01.2022 einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung  gegen die Meta Platforms Ireland Limited als Betreiberin von Facebook ein. 

Daraufhin erließ das Landgericht Berlin am 28.01.2022 die beantragte einstweilige Verfügung gegen die Meta Platforms Ireland Limited.* 

Diese wurde der Gegenseite durch AdvoAdvice am 10.02.2022 in Irland zugestellt. 

Zugang endlich freigegeben

Nach der Zustellung der einstweiligen Verfügung meldete sich dann für Meta eine bekannte Großkanzlei und ließ mitteilen, dass ihre Mandantschaft nunmehr Kontakt zu der betroffenen Mandantin aufgenommen habe. Die Betroffene könne mithilfe dieser Email wieder Zugang zu ihrem Nutzerkonto erhalten. 

Dem war allerdings leider immer noch nicht so, da Facebook erneut einen Identitätsnachweis forderte sowie eine erneute Schilderung des Sachverhaltes. 

Dies lehnte Rechtsanwalt Dr. Rohrmoser gegenüber Facebook ab und verwies auf die bisher geführte Korrespondenz, den bereits hochgeladenen Personalausweis und die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin.* 

Der Firma Meta Platforms Ireland Limited wurde daher eine letzte Frist zur Gewährung des Zugangs gesetzt. Zudem wurde ein Antrag auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes angedroht. 

Erst jetzt gelang es Facebook endlich, am letzten Tag vor Fristablauf, die alten, im Facebook-Konto hinterlegten Email-Adresse zu löschen und eine neue Emailadresse im Konto zu hinterlegen. 

Aufgrund einer erneuten Zusendung eines Freischalt-Codes, nunmehr an die neu hinterlegte Email-Adresse, konnte die Betroffene wieder Zugang zu ihrem Facebook Account erlangen, dort wieder ihre eigenen Fotos reaktivieren und die Fotos der fremden Person löschen. Zudem wurden ihr unbekannte Personen aus den Kontakten gelöscht. 

Fazit der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte 

Im vorliegenden Fall hat sich gezeigt, dass ein weltweit handelnder Konzern wie Facebook mit seinen Standard-Routinen, die er seinen Nutzern zum Lösen von Problemen anbietet, schnell an seine Grenzen kommt. 

So können Hacker sehr leicht durch ein einfaches Skript das Wiedererlangen der Kontrolle über einen gehackten Account verhindern und so ggf. über Monate Schaden anrichten, auch wenn das Hacking bereits bemerkt wurde. 

Der Facebook-Support zeigt hier sich ebenfalls als nicht sehr hilfreich, da oftmals die gleichen Dinge abgefragt werden, um danach auf die im konkreten Fall nicht funktionierenden Standard-Lösungen zu verweisen. 

Auch ein anwaltliches Anschreiben vermochte hier zunächst keine schnelle Abhilfe zu verschaffen, so dass daher der Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendig war.

Selbst nach Zustellung der einstweiligen Verfügung versuchte es Facebook zunächst weiter mit Standard-Emails, die immer noch einen Freischalt-Codes an die unbekannte Email-Adresse schicken, der Nutzerin Zugang zu deren Account zu gewähren. 

Erst ein Telefonat zwischen Dr. Raphael Rohrmoser und dem Anwalt der Gegenseite führte hierzu einem veränderten Vorgehen bei Facebook und zur Wiedererlangung der Kontrolle über den eigenen Zugang bei der Betroffenen. 

Der Fall zeigt leider, dass ein normaler Facebook-Nutzer nach einer gut ausgeführten Hacker-Attacke nicht in der Lage ist, ohne anwaltliche Hilfe wieder Kontrolle über sein Facebook Profil zu erlangen. 

Erfreulicherweise hat hier das Landgericht Berlin schnell die notwendige einstweilige Verfügung bei völlig klarer und eindeutiger Rechtslage erlassen. So konnte sich die Betroffen dann genau 2 Monate nach Kenntnis des Zugangsproblems über die Gewährung des Zugangs zu ihrem Profil freuen. 

Probleme mit gehacktem Facebook Profil?

Haben auch Sie Probleme mit einem gehackten Profil bei Facebook oder Instagram? Dann suchen Sie sich möglich schnell Hilfe bei einem spezialisierten Rechtsanwalt. 

Dr. Raphael Rohrmoser sowie seine Kollegen in der Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB helfen Betroffenen gerne mit fairem Rechtsrat und einer schnellen kostenfreien Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Situation weiter. 

Kontaktieren Sie die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB telefonisch unter der Rufnummer 030 921 000 40 oder schreiben Sie eine Email an info@advoadvice.de.

*Update vom 31.03.2022: 

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde nach Zugangsgewährung am 31.03.2022 durch die Antragstellerin zurückgenommen. Für Meta Platforms Ireland Limited besteht damit keine Verpflichtung mehr aus dem Beschluss.


Foto(s): AdvoAdvice

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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