Fachanwältin Strafrecht in Bremen: Ihre Rechte als Geschädigter oder Hinterbliebener bei einem Tötungsdelikt

  • 3 Minuten Lesezeit


Ein Tötungsdelikt ist ein dramatisches Ereignis, das für die Hinterbliebenen nicht nur emotionale, sondern auch rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Doch das deutsche Rechtssystem bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Interessen der Opfer zu schützen, ihre Rechte im Strafverfahren durchzusetzen und eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Dieser Artikel erklärt Ihnen Ihre Rechte als Geschädigter oder Hinterbliebener und wie Sie diese effektiv wahrnehmen können.


1. Nebenklage: Ihre aktive Beteiligung am Strafverfahren


Die Nebenklage ist eines der stärksten Mittel, um als Hinterbliebener eines Tötungsdelikts aktiv am Strafverfahren teilzunehmen. Sie können sich als enger Angehöriger (z. B. Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern oder Geschwister) der Anklage anschließen.


Ihre Rechte in der Nebenklage umfassen die aktive Teilnahme an der Hauptverhandlung, bei der Sie an allen Terminen der Verhandlung anwesend sein dürfen, auch wenn diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Zudem haben Sie das Recht auf Beweisanträge und können eigene Beweise einbringen, etwa Zeugen vorschlagen oder Dokumente vorlegen, die zur Aufklärung des Falls beitragen. Sie können Fragen an den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige stellen, um den Sachverhalt zu klären, und sich durch einen Anwalt rechtlich unterstützen lassen. Bei schweren Verbrechen wie einem Tötungsdelikt übernimmt der Staat die Anwaltskosten.


2. Opferentschädigung: Unterstützung durch den Staat


Wenn ein Angehöriger durch eine Straftat ums Leben kommt, können Hinterbliebene Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) geltend machen. Das OEG bietet verschiedene Leistungen, um die finanziellen Folgen der Tat abzumildern.


Dazu gehören Schmerzensgeld für die seelischen Qualen, die Ihnen durch die Tat entstanden sind, sowie eine Hinterbliebenenrente, wenn Sie wirtschaftlich von der verstorbenen Person abhängig waren. Der Staat kann auch die Beerdigungskosten und weitere notwendige Aufwendungen übernehmen. Beratung und Unterstützung, etwa durch psychologische Hilfe und Traumatherapie, können ebenfalls finanziert werden. Es ist wichtig, diese Ansprüche frühzeitig zu beantragen, da bestimmte Fristen eingehalten werden müssen.


3. Zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter


Neben der strafrechtlichen Verfolgung des Täters können Sie auch zivilrechtliche Ansprüche geltend machen, um für Ihre materiellen und immateriellen Schäden entschädigt zu werden.


Beispiele hierfür sind Schmerzensgeld für psychische und emotionale Belastungen, Unterhaltsersatz, wenn die verstorbene Person für Ihren Unterhalt verantwortlich war, sowie die Erstattung von Beerdigungskosten oder sonstigen finanziellen Schäden, die Ihnen durch die Tat entstanden sind. Ein erfahrener Anwalt hilft Ihnen, diese Ansprüche durchzusetzen und alle relevanten Fristen einzuhalten.


4. Psychosoziale Prozessbegleitung: Unterstützung bei emotionaler Belastung


Ein Strafverfahren ist für die Hinterbliebenen oft eine enorme psychische Belastung. Um Sie während des Prozesses zu entlasten, gibt es die Möglichkeit der psychosozialen Prozessbegleitung.


Diese bietet emotionale Unterstützung während des gesamten Verfahrens, Hilfestellung bei der Vorbereitung auf Gerichtstermine, die Erklärung juristischer Zusammenhänge in verständlicher Sprache sowie die Begleitung zu Verhandlungsterminen. Diese Unterstützung ist besonders bei komplexen Verfahren wie Tötungsdelikten wichtig, und die Kosten werden oft vom Staat übernommen.


5. Informations- und Akteneinsichtsrechte


Als Geschädigter haben Sie das Recht, über den Stand der Ermittlungen und des Verfahrens informiert zu werden.


Dazu gehören Informationen über den Tatverdächtigen, etwa ob er in Untersuchungshaft sitzt und wie der Ermittlungsstand ist. Über Ihren Anwalt können Sie Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen, um stets über den Verlauf des Verfahrens informiert zu bleiben.


6. Entschädigung im Strafverfahren (Adhäsionsverfahren)


Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Ihnen, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche direkt im Strafprozess geltend zu machen, ohne ein separates Zivilverfahren anstrengen zu müssen.


Dabei sparen Sie Zeit und Kosten, da Ihre Ansprüche direkt im Strafverfahren geprüft werden. Sie müssen keine zusätzlichen Beweise vorlegen, da die Beweiserhebung im Strafprozess genutzt werden kann, und profitieren von der bereits vorhandenen juristischen Infrastruktur.


7. Opferrechte in der Ermittlungsphase


Bereits in der Ermittlungsphase stehen Ihnen als Hinterbliebenem wichtige Rechte zu.


Sie haben das Recht auf Gehör und können Ihre Sicht der Dinge sowie Ihre Ansprüche bereits in der Ermittlungsphase darlegen. Wenn Sie als Zeuge oder Opfer bedroht werden, können Schutzmaßnahmen wie Kontaktverbote oder Polizeischutz angeordnet werden. Lassen Sie sich frühzeitig rechtlich beraten, um keine wichtigen Schritte oder Fristen zu versäumen.


Fazit: Ihre Rechte als Hinterbliebener stärken Ihre Position


Als Hinterbliebener eines Tötungsdelikts haben Sie umfangreiche Rechte, um Gerechtigkeit zu erfahren und eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Schäden zu erhalten. Dabei können Sie sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Wege nutzen. Eine kompetente rechtliche Vertretung und die Unterstützung durch spezialisierte Opferberatungsstellen sind essenziell, um Ihre Interessen effektiv wahrzunehmen.

Foto(s): @linusklose

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Jeschke

Beiträge zum Thema