Fachanwalt beantwortet Fragen: Wann tritt das neue Gesetz zur Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft in Kraft?

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Am 26.03.2024 wurde die lang ersehnte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Bundesgesetzblatt verkündet. Danach ist die Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit für alle Staatsangehörigkeiten generell möglich.


Zudem kann nach dem neuen Gesetz die Einbürgerung bereits nach fünf Jahren erfolgen, statt bisher acht Jahren. Wer besonders gut integriert ist, kann sogar schon nach drei Jahren eingebürgert werden, statt bisher sechs Jahren.


Ab wann können Einbürgerungsbewerber von der neuen Rechtslage profitieren?


Leider gilt das Gesetz nicht sofort, sondern erst mit dem beschlossenen Inkrafttreten. Dafür wurde in dem Gesetz festgelegt, dass u.a. die Regelungen zur Einbürgerung drei Monate ab Verkündung des Gesetzes in Kraft treten. Nachdem das Gesetz am 26.03.2024 verkündet wurde, wird es am 26.06.2024 in Kraft treten.


Jetzt werden sehr viele Anträge auf Einbürgerung mit doppelter Staatsbürgerschaft gestellt


Nach der Verkündung des neuen Gesetzes können alle, die bisher von der alten Gesetzeslage abgehalten wurden, einen Einbürgerungsantrag zu stellen, die Einbürgerung beantragen. Für mehrere Millionen Menschen wird die lang ersehnte Einbürgerung jetzt endlich möglich. Hinzu kommen die bereits bei den Einbürgerungsbehörden in Bearbeitung befindlichen Anträge. Bedauerlicherweise werden die Kapazitäten der Einbürgerungsbehörden nicht vergrößert.


Verschärfung der Einbürgerungsvoraussetzungen nach neuer Rechtslage


Leider gibt es in dem neuen Staatsangehörigkeitsgesetz nicht nur Erleichterungen, sondern auch strengere Regelungen. Diese betreffen bspw. die Lebensunterhaltssicherung. Es gibt nur noch wenige Ausnahmen von der eigenständigen Lebensunterhaltssicherung. Eine besondere Ausnahme gibt es für Altfälle, wonach die günstigere alte Rechtslage für bestimmte Fälle noch gilt.


Fazit


Zur Vermeidung langer Wartezeiten auf einen persönlichen Termin, z.B. für eine Beratung vor Ort bei der Einbürgerungsbehörde sowie sonstiger Verfahrensverzögerungen bei der Einbürgerung, ist es ratsam, sich zur Prüfung der individuellen Einbürgerungsvoraussetzungen und der Vorbereitung des Einbürgerungsantrags bzw. zur Beschleunigung des laufenden Verfahrens an einen Fachanwalt für Migrationsrecht zu wenden. MSH migration professionals prüft Ihre individuelle Situation, berät Sie auf Deutsch oder nach Wunsch auf Englisch, Ukrainisch und Russisch und stellt für Sie den richtigen Antrag und übernimmt die Verhandlungen mit der Einbürgerungsbehörde.




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