Fachanwaltliche Vertretung im Kapitalanlagerecht: Finrecovery Deutschland, Website finrecovery-de.com

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Die BaFin warnt vor Angeboten der Finrecovery Deutschland, die unerlaubt eine Kryptoverwaltungssoftware anbietet und vorgibt, verlorene Gelder oder Vermögenswerte wiederbeschaffen zu können. Das Unternehmen, mit angeblichen Sitzen in Broxburn, Schottland, und Frankfurt am Main, behauptet fälschlicherweise eine Lizenz zu haben. 

In Deutschland ist eine Erlaubnis der BaFin für das Anbieten von Bankgeschäften, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen erforderlich. Die Zulassung von Unternehmen kann in der BaFin Unternehmensdatenbank überprüft werden. 

Die Warnung stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Wenn Sie ein Opfer von Falschberatungen oder Fehlinformationen im Bereich Geldanlage und Investments geworden sind zögern Sie nicht und lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten.


Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 19 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. 

Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

Die schnelle Bearbeitung der Anliegen unserer Mandanten und die gleichzeitige sorgfältige Erfassung der Problemstellung und die Erarbeitung praktikabler Lösungen auf höchstem Niveau stellen für uns kein Widerspruch dar.

Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten, institutionellen Anlegern und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:

Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)“Anlagebetrug / Grauer KapitalmarktGeschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)Schrottimmobilien(atypisch) stille BeteiligungenGenussscheinePartiarische Darlehen / NachrangdarlehenSwap-GeschäfteZertifikate / Anleihen / InhaberschuldverschreibungenVermögensverwaltungWiderspruch / Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen CFDs und binäre Optionen

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