Fahrerlaubnisinhaber kann positive Amphetaminwerte nicht mit Einnahme von Appetitzüglern erklären

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Ein Autofahrer hat vor dem Verwaltungsgericht wegen des Entzuges seiner Fahrerlaubnis gekämpft. Im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis hatte er sich auf die Einnahme von Medikamenten und Appetitzüglern berufen, um hohe Amphetaminwerte zu erklären. Seine Klage blieb erfolglos.

Zwei Urinproben des Klägers wiesen positive Amphetaminwerte auf. Die Fahrerlaubnisbehörde entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Der Kläger wandte sich dagegen mit seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht. Er meinte, die positiven Werte könnten durch Erkältungsmittel, andere Medikamente oder Appetitzügler verursacht worden sein, die er eingenommen habe und die amphetaminähnliche Wirkstoffe enthielten.

Das Gericht schenkte seinem Vortrag aber keinen Glauben. Zunächst habe er im Laufe des Verfahrens zahlreiche unterschiedliche Erklärungsversuche für die positiv ausgefallenen Urinproben vorgetragen. Deshalb sei sein Vortrag deshalb schon nicht nachvollziehbar.

Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen können Ephedrine oder Pseudoephedrine, die in bestimmten Erkältungsmitteln enthalten seien, zwar unter bestimmten Laborbedingungen positive Metamphetaminwerte im Urin erzeugen, eine Bildung von Amphetaminen sei aber nicht möglich.

Aber es könnte sein, dass der vom Kläger eingenommene Appetitzügler Amphetamin bilden könne. Doch bei dem vom Kläger angegebenen Präparat „AN1“, auch als „Amphetaminil“ bezeichnet, wird als nicht freiverkäuflicher Appetitzügler gehandelt, sondern als Psychopharmakon charakterisiert, das schon seit langem auch als Rausch- und Partydroge missbraucht werde. Und dass der Kläger ein solches Mittel völlig arglos zum Abnehmen eingenommen habe, sei vor diesem Hintergrund nicht glaubhaft.

Im Ergebnis:

Der Appetitzügler kann Amphetamin bilden, der äußerst widersprüchliche und durch unterschiedliche Erklärungsversuche variierende Sachvortrag des Klägers hat ihm quasi „das Genick gebrochen“.

Man sollte sich in einem derartigen Fall von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, damit der Entzug der Fahrerlaubnis nicht vorgenommen wird.

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