Fahrten eines Außendienstmitarbeiters sind unter Umständen Arbeitszeit

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EuGH 10.9.2015, C-266/14

Nach der o.g. Entscheidung des EuGH kann die Fahrtzeit eines Außendienstmitarbeiters zu seiner Arbeitszeit gehören.

Die Zeit, die ein Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort für die Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem ersten und letzten Arbeitseinsatz des Tages aufwendet, ist Arbeitszeit i.S.d. „Arbeitszeitrichtlinie“. Das folgt aus dem unionsrechtlichen Ziel des Schutzes der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer.

Sachverhalt:

Nach der Schließung regionaler Büros müssen die Arbeitnehmer eines spanischen Unternehmens täglich von ihrem Wohnort zu den verschiedenen Kundenstandorten fahren; sie haben also keinen festen oder gewöhnlichen Arbeitsort mehr.

Die Mitarbeiter eines spanischen Unternehmens müssen täglich beträchtliche Strecken zu Ihren Einsatzorten fahren. Den Fahrplan erhalten die Arbeitnehmer jeweils am Vortag des Einsatzes. Dabei rechnet das Unternehmen die täglichen Fahrten vom Wohnort zum ersten Kunden und vom letzten Kunden zum Wohnort nicht als Arbeitszeit, sondern als Ruhezeit an.

Das mit der Rechtssache befasste nationale Gericht legte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens die Frage vor, ob die Zeit, die die Arbeitnehmer für die Fahrten zu Beginn und am Ende des Tages aufwenden, Arbeitszeit i.S.d. „Arbeitszeitrichtlinie“ (Richtlinie 2003/88/EG) ist. Der EuGH bejahte dies.

Gründe:

Zeit, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort für Fahrten zwischen ihrem Wohnort und dem Standort des ersten und des letzten Kunden des Tages zurücklegen, stellt Arbeitszeit dar.

Die Arbeitnehmer arbeiten auch während dieser Fahrten da diese das notwendige Mittel sind, um am Standort des Kunden die geschuldete Leistung erbringen zu können. Mangels eines festen Arbeitsortes gehören sie untrennbar zum Wesen der ausgeübten Tätigkeit. Zudem unterliegen die Arbeitnehmer auch während der Fahrten dem Weisungsrecht ihres Arbeitgebers und können in dieser Zeit nicht frei über ihre Zeit verfügen und eigenen Interessen nachgehen.


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