Fahrtkosten zur Arbeit vom Unterhalt(srelevanten Einkommen) abziehen

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Welche berufsbedingten Fahrtkosten muss oder kann man bei einer Unterhaltsberechnung berücksichtigen? Die Frage ist hier (auch), ob ein Unterhaltspflichtiger, statt ein Auto zu nutzen, in Zeiten des Deutschlandtickets zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) „verdonnert“ werden kann. Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich, sodass wie so oft Einzelfälle herangezogen werden müssen, um sich zu orientieren. Falls Sie einem Unterhaltsbescheid zum Beispiel des Jugendamts widersprechen möchten, können Sie diesen Artikel als Einstieg nutzen. Unter anderem werden die Aspekte Umzug, Pendelzeit, Nacht- und Schichtarbeit sowie die Kilometerpauschale behandelt. Letztlich geht es darum zu prüfen (für Unterhaltsschuldner UND Unterhaltsempfänger), ob die vorgebrachten Argumente bis runter zum Fahrplan der Region stichhaltig sind. Dabei helfen wir Ihnen auch gern.  

Warum ist das Gerangel um Fahrtkosten überhaupt wichtig beim Unterhalt?

Der Unterhaltspflichtige kann nur den Unterhalt bezahlen, der tatsächlich aus seinem verfügbaren Einkommen erwirtschaftet wird. Daher werden bestimmte abzugsfähige Ausgaben vom Bruttoeinkommen abgezogen, um das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen zu ermitteln. Hierzu gehören auch berufsbedingte Ausgaben wie Fahrtkosten. Das bereinigte Nettoeinkommen bildet dann die Grundlage für die Berechnung des zu zahlenden Unterhalts.

In welcher Höhe lassen sich Fahrtkosten zur Arbeit vom Nettoeinkommen abziehen?

Die Kilometerpauschale wird überwiegend bei 0,42 € je gefahrenem Kilometer (Fahrtkosten Hin- und Rückfahrt) angesetzt (Stand 1.1.2023). Teilweise kommt es jedoch zu Kürzungen bei großen Entfernungen. Eine Einheitlichkeit unter den Gerichten dazu gibt es jedoch nicht – und dies ist an sich ein Problem im größeren Rahmen.

Bereits die gesamte Rechtsprechung zur Frage, wann jemand mit dem Auto zur Arbeit fahren kann und seine Aufwendungen für Strom und/oder Kraftstoff teilweise vom relevanten Nettoeinkommen abziehen darf, ist uneinheitlich. Im einfachsten Fall setzen Sie als Unterhaltspflichtiger 5 % Ihres Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen an. Darin wären die Fahrtkosten enthalten. Entstehen höhere Fahrtkosten, empfiehlt es sich fast schon, Hilfe eines Rechtsbeistandes einzuholen – wieso?

Es herrscht Uneinigkeit zwischen den Oberlandesgerichten zur Handhabung. Teils geht es den jeweiligen Höchstbetrag von 150 EUR, teils um die jeweiligen Darlegungspflichten. Auch der BGH redet ein Wort mit, auch wenn er sich nicht zu allem geäußert hat. Nach dem Bundesgerichtshof ist es

  • weder grundsätzlich so, dass lediglich die Aufwendungen einer Bus- und Bahnfahrt vom relevanten Einkommen abzüglich sind
  • noch ein Gutteil des zur Verfügung stehenden Einkommens für berufsbedingte Autofahrten abgefahren werden darf.

Die Argumentation in eigener Sache muss anhand von einzelnen Entscheidungen gestützt werden, in denen Sie sich mit Ihrem Fall bzw. dem des Ex-Partners wiederfinden:

Welche Fahrtzeit mit Bus und Bahn ist zumutbar?

In der Regel werden erhöhte Fahrtkosten akzeptiert, wenn öffentliche Verkehrsmittel nur mit einem unverhältnismäßig hohen Zeitaufwand erreichbar sind und ein Umzug unzumutbar wäre. Normalerweise gelten Pendelzeiten von insgesamt mehr als zweieinhalb Stunden bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden oder Pendelzeiten von mehr als 2 Stunden bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden oder weniger als unverhältnismäßig lang.

Wer weniger als 8 Kilometer zurücklegen muss, kann ggf. sogar aufs Fahrrad verwiesen werden (OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 1273).

Muss ich nach der Ehe Bahn fahren, wo ich zuvor mit dem Mercedes gefahren bin?

Wenn Sie in einer finanziell privilegierten Lage leben, könnte die Nutzung Ihres privaten PKWs für den Arbeitsweg zu den Umständen gehören, die das Eheleben prägten. In solch einem Fall könnten Ihre Fahrtkosten eher als akzeptabel angesehen werden, im Gegensatz zu einer Situation, in der Sie während der Ehe bereits teilweise oder hauptsächlich öffentliche Verkehrsmittel genutzt haben (Vergleiche: Entscheidung des Bundesgerichtshofs in der FamRZ 1989, Seite 483).

Manche Unterhaltszahler legen Fahrplan / Google Maps Route vor

Um einem (nutzlosen) Umzug zu entgehen, zu dem man zwecks einer kürzeren Erreichbarkeit zur Arbeit per ÖPNV verdonnert werden könnte, können Sie einen Bahn-/Busfahrplan vorlegen (heute wohl eher eine Angabe aus der Navigations-App) sowie Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit (OLG Dresden, FamRZ 2001, 47). Heute käme wahrscheinlich noch ein Nachweis dazu, dass Ihre Tätigkeit nicht von zuhause aus verübt werden kann.

Nachts in die Bahn springen?

Leistet der Unterhaltspflichtige Nacht-, Feiertags- oder Schichtarbeit, kann die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen der mit der Schichtarbeit verbundenen Umstände unzumutbar sein (OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1187).

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Wenn Sie unterhaltspflichtig sind und Ihre Fahrtkosten berücksichtigt haben möchten, ist es entscheidend, in welchem Bezirk eines Oberlandesgerichts Sie wohnen. Unterschiedliche Bezirke können unterschiedliche Ansätze für die Berücksichtigung der Fahrtkosten haben. Da Sie wahrscheinlich nicht mit den unterhaltsrechtlichen Leitlinien und der Rechtsprechung des für Sie zuständigen Oberlandesgerichts vertraut sind, empfiehlt es sich, Unterstützung einzuholen. 

Würden Sie also gerne eine Unterhaltsberechnung bei uns vornehmen lassen, kann dies sofort beginnen. Über den folgenden Link kommen Sie zum Formular zur Beantragung einer anwaltlichen und rechtssicheren Unterhaltsberechnung auf unserer Webseite:

Unser Formular lässt sich bequem online am Handy oder Laptop/PC ausfüllen, auf Anfrage senden wir Ihnen aber auch gern ein PDF-Formular. Wir melden uns bei Ihnen im Anschluss an Ihren Versand, um zu bestätigen, dass alles gut ankam und wie nun am besten weitergemacht wird. Sie erfahren dann auch unseren Vorschlag für die Kosten der Berechnung, den Sie dann annehmen oder sich anders entschließen können. Sie zahlen also mit Absenden des Antrags noch nichts.

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Foto(s): iurFRIEND

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