Fahrverbot? Entziehung der Fahrerlaubnis? Wo liegt der Unterschied und was gilt es zu beachten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis - zu diesen Begrifflichkeiten bestehen oft Missverständnisse. In diesem Beitrag erklärt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, wo der Unterschied liegt und was es zu beachten gilt. Dr. Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Sein Team bearbeitet jährlich bundesweit hunderte Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafsachen, in denen Fahrerlaubnisfragen eine Rolle spielen.

Für Eilige:

Fahrverbot = es gibt den Führerschein zurück

Entziehung der Fahrerlaubnis = der Führerschein ist dauerhaft weg

Fahrverbot bedeutet, dass für einen bestimmten Zeitraum kein Gebrauch von der Fahrerlaubnis gemacht werden darf. Man muss den Führerschein (das ist das Dokument, das belegt, dass man Inhaber einer Fahrerlaubnis ist - die Plastikkarte selbst heißt nicht "Fahrerlaubnis") in aller Regel für den Zeitraum des Fahrverbots abgeben. Eine Ausnahme gilt bei ausländischen Führerscheinen, auf denen dann nur ein Sperrvermerk für Deutschland aufgebracht wird. Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass die Fahrerlaubnis dauerhaft nicht mehr besteht. Dies kann infolge einer Verurteilung geschehen oder auch bei Erreichen der 8 Punkte im Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) in Flensburg.

Bei einer Entziehung der Fahrerlaubnis wird eine Sperre für die Neuerteilung verhängt, die in der Regel 6 Monate bis 5 Jahre dauert. Nach Ablauf der Sperre darf die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine neue Fahrerlaubnis erteilen - auf Antrag! Von allein erhält man die Fahrerlaubnis nach einer Entziehung nicht zurück. Je nach Zeitablauf seit der Entziehung kann sogar eine neue Fahrprüfung nötig sein. Meist verhängt die Fahrerlaubnisbehörde bei Beantragung der Neuerteilung Auflagen. Die bekannteste Auflage ist eine MPU.

Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist ein medizinisches und psychologisches Gutachten, das bei bestimmten Verkehrsverstößen oder bei der Wiedererteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis durchgeführt wird. Während der MPU wird überprüft, ob der betreffende Fahrer fit genug ist, sicher im Straßenverkehr zu agieren. Dazu gehört eine ärztliche Untersuchung, bei der die körperliche und geistige Fitness des Fahrers überprüft wird. Ein psychologischer Test wird auch durchgeführt, um die Persönlichkeit des Fahrers zu untersuchen und eventuelle Risikofaktoren zu erkennen. Es kann auch ein Alkohol- oder Drogen-Screening durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass der Fahrer nicht unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol ist. Mit dem Erbringen von Abstinenznachweisen dieser Art kann man auch schon während der Sperre beginnen. Je nach Ergebnissen der Untersuchungen und dem Grund für die MPU kann die Entscheidung fallen, dass ein Fahrer eine Nachschulung oder Therapie benötigt, bevor er wieder fahren darf.

Besonders ärgerlich ist die Konstellation, in der Autofahrer wegen Drogen oder Alkohol am Steuer zunächst - obwohl hier gute Verteidigungsansätze bestanden hätten - aus Kostengründen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot akzeptiert haben und dann plötzlich überrascht werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde im Nachgang (nachdem das Fahrverbot schon abgeleistet wurde) eine Entziehung der Fahrerlaubnis anordnet. Durch das rechtskräftig abgeschlossene Bußgeldverfahren werden hier leider oft Tatsachen geschaffen. Wer also einen Bußgeldbescheid wegen Drogen oder Alkohol am Steuer erhalten hat, sollte diesen umgehend von einem geeigneten Rechtsanwalt prüfen lassen. Die Kosten hierfür trägt die Rechtsschutzversicherung.

Sie haben weitere Fragen oder benötigen anwaltliche Unterstützung? Nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite oder wenden Sie sich per WhatsApp unter 0151 21 778 788 unmittelbar an Dr. Bunzel. Ein telefonisches Gespräch zur ersten Orientierung ist stets kostenfrei.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): Dr. Maik Bunzel


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel

Beiträge zum Thema