Fahrzeugkauf: Neues Auto / neuer Wohnwagen mangelhaft - was tun- Ihre Rechte bei einem Kauf

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Sie haben ein neues Fahrzeug gekauft und dies ist mangelhaft?


Für alle ab dem 01.01.2022 geschlossenen Kaufverträge gelten neue Verbraucherrechte und die neuen Vorschriften zum Kaufrecht in Bezug auf Gewährleistung und Rücktritt vom Kaufvertrag.


Als Käufer bzw. Käuferin haben Sie das Recht auf Übergabe eines Fahrzeuges ohne Mangel, also eines mangelfreien Autos, durch den Verkäufer.  


Zeigt sich jedoch innerhalb eines Jahres ab Übergabe des Autos ein Mangel, so wird vermutet, dass die Ware mangelhaft ist. Diese gesetzliche Vermutung kann vom Verkäufer widerlegt werden, zum Beispiel wenn er nachweisen kann, dass der Mangel durch unsachgemäße Behandlung verursacht wurde. Eine solche Beweisführung kann für den Verkäufer jedoch aufwendig und schwierig oder gar unmöglich sein.


Nachbesserung

Das Gewährleistungsrecht geht auch wie bisher davon aus, dass der Verkäufer bei einem behebbaren Sachmangel die Möglichkeit haben soll, den Mangel zu korrigieren. Der Käufer hat deshalb zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Er kann also die kostenlose Reparatur des mangelhaften Wohnwagens oder des Autos oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache, also eines Wohnwagens oder Fahrzeuges verlangen.


Bei einem Kaufvertrag ab dem 01.01.2022 zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher entfällt nun das Erfordernis der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung für den Rücktritt. Ausreichend ist der bloße Ablauf einer angemessenen Frist. Vom Käufer muss also aktiv keine Frist mehr gesetzt, noch bestimmt werden. Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, indem der Käufer den unternehmerisch tätigen Verkäufer über den Mangel informiert hat. Hat der Unternehmer in diesem Sinne nicht rechtzeitig nacherfüllt und gehandelt, ist der Verbraucher zum Rücktritt berechtigt. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, kann er den Kaufpreis vom Verkäufer verlangen.


Um sicherzugehen ist es aber zu empfehlen, dem Händler eine angemessene Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen.


Rücktritt oder Minderung des Kaufpreises

Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert, die Nachbesserung fehlgeschlagen ist, oder die gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen ist. Die Frist muss angemessen lang sein. Wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb angemessener Frist beseitigt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und der Kaufpreis ist vom Verkäufer zu erstatten.


Gern vertrete ich Sie bei Ihren Ansprüchen aus einem Fahrzeugkauf. Fragen zu anderen Kaufverträgen können Sie ebenfalls gern an uns richten.


Sollten Sie Fragen oder ein Problem haben, stehen wir Ihnen in Hamburg, Mecklenburg - Vorpommern und deutschlandweit gern zur Verfügung. Wir helfen Ihnen bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Sie können mich unter direkt unter 039608 - 249767, 040- 2549 1102 oder just@bocklage.org erreichen. 


Schauen Sie auch gern auf unserer Homepage www.rechtso24.de und www.bocklage.org vorbei.


Ihre

Alice Just

Rechtsanwältin


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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