Faktischer Vorstand im Verein: Was ist das und welche Risiken gibt es?

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Sie sind Mitglied in einem Verein und engagieren sich ehrenamtlich für dessen Zweck. Sie übernehmen auch Aufgaben, die normalerweise dem Vorstand zufallen, wie zum Beispiel die Vertretung des Vereins nach außen, die Organisation von Veranstaltungen oder die Verwaltung der Finanzen. Aber Sie sind gar nicht als Vorstand gewählt oder bestellt worden. Sind Sie dann trotzdem Vorstand? Und wenn ja, welche Rechte und Pflichten haben Sie? Und welche Haftungsrisiken gehen Sie ein?

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Was ist ein faktischer Vorstand?

Ein faktischer Vorstand ist eine Person, die für den Verein handelt, ohne dass sie dazu berechtigt ist. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel:

  • Der Vorstand ist nicht wirksam gewählt oder bestellt worden, weil die Satzung oder das Gesetz nicht eingehalten wurden.
  • Der Vorstand ist zurückgetreten oder ausgeschieden, ohne dass ein neuer Vorstand gewählt oder bestellt wurde.
  • Der Vorstand ist handlungsunfähig oder verhindert, zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder Streit.
  • Der Vorstand delegiert seine Aufgaben an andere Personen, ohne dass dies in der Satzung oder im Gesetz vorgesehen ist.

In diesen Fällen kann es passieren, dass andere Personen die Rolle des Vorstands übernehmen, um den Verein am Laufen zu halten. Diese Personen werden dann als faktischer Vorstand bezeichnet, weil sie faktisch, also tatsächlich, die Vorstandsfunktion ausüben, ohne dass sie dazu formell, also rechtlich, befugt sind.

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Welche Rechte und Pflichten hat ein faktischer Vorstand?

Ein faktischer Vorstand hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ordnungsgemäß gewählter oder bestellter Vorstand. Das bedeutet, dass er den Verein nach innen und nach außen vertritt, die Geschäfte des Vereins führt, die Mitgliederversammlung einberuft und die Beschlüsse umsetzt. Er muss dabei die Satzung, das Gesetz und die Interessen des Vereins beachten.

Ein faktischer Vorstand hat aber auch die gleichen Haftungsrisiken wie ein ordnungsgemäß gewählter oder bestellter Vorstand. Das bedeutet, dass er für Schäden, die er dem Verein oder Dritten zufügt, persönlich haften kann, wenn er seine Pflichten verletzt oder seine Befugnisse überschreitet. Er kann auch vom Verein oder von Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn er sich als Vorstand ausgibt, obwohl er es nicht ist.

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Wie kann man einen faktischen Vorstand vermeiden?

Um einen faktischen Vorstand zu vermeiden, sollte man folgende Punkte beachten:

  • Die Wahl oder Bestellung des Vorstands sollte immer nach den Vorgaben der Satzung und des Gesetzes erfolgen. Dabei sollte man auf die Form, die Frist und die Mehrheit achten. Die Wahl oder Bestellung sollte auch protokolliert und im Vereinsregister eingetragen werden.
  • Der Rücktritt oder das Ausscheiden des Vorstands sollte immer schriftlich erklärt und dem Verein und dem Vereinsregister mitgeteilt werden. Dabei sollte man auf die Kündigungsfrist und die Nachfolgeregelung achten. Der Vorstand sollte seine Aufgaben bis zur Neuwahl oder Bestellung eines neuen Vorstands weiterführen.
  • Die Handlungsunfähigkeit oder Verhinderung des Vorstands sollte immer rechtzeitig erkannt und behoben werden. Dabei sollte man auf die Vertretungsregelung und die Ersatzbestellung achten. Der Vorstand sollte seine Aufgaben nur in Ausnahmefällen und nur vorübergehend an andere Personen übertragen.
  • Die Delegation von Aufgaben an andere Personen sollte immer nach den Vorgaben der Satzung und des Gesetzes erfolgen. Dabei sollte man auf die Zustimmung, die Kontrolle und die Haftung achten. Der Vorstand sollte seine Aufgaben nur in dem Umfang und nur an solche Personen übertragen, die dafür qualifiziert und vertrauenswürdig sind.

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Schlussfolgerung

Ein faktischer Vorstand ist eine Person, die für den Verein handelt, ohne dass sie dazu berechtigt ist. Dies kann verschiedene Gründe haben, die auf Fehler oder Lücken in der Vorstandsbestellung oder -führung zurückgehen. Ein faktischer Vorstand hat die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ordnungsgemäß gewählter oder bestellter Vorstand, aber auch die gleichen Haftungsrisiken. Um einen faktischen Vorstand zu vermeiden, sollte man die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vorstandsarbeit kennen und beachten.

Sollten Sie Fragen zum Vereinsrecht oder zur Vorstandstätigkeit im Verein haben, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.



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