Falk Fonds 76: Liquidation des Fonds droht

  • 2 Minuten Lesezeit

CLLB Rechtsanwälte erstritten Urteil gegen ALLBANK.

Berlin, 23.08.2011 - In dem jüngst an die Anleger geschickten Geschäftsbericht für das Jahr 2009 wurde die Liquidation des Fonds angekündigt, da die dem Fonds Darlehen gewährenden Kreditinstitute es bislang ablehnen, die Darlehensabreden zu prolongieren. Da der Fonds nicht in der Lage ist, die Darlehensverbindlichkeiten aus der vorhandenen Liquidität zu tilgen, bliebe nur eine Verwertung der Objekte des Fonds. Der Liquidationserlös würde zunächst an die Banken gehen; ob danach noch etwas an die Anleger ausgeschüttet werden kann, erscheint sehr zweifelhaft. Es könnte somit zu einem Totalverlust für die Anleger des Falk Fonds 76 kommen.

Anleger sollten nunmehr prüfen, wie sie ihr Geld retten können. So hatte ein von CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger des Falk Fonds 76 gegen die Rechtsnachfolger der ALLBANK Allgemeine Privatkunden AG ein Urteil erstritten, in dem die Bank dazu verurteilt wurde, dem Kläger alle für den Erwerb des Fonds aufgewendeten Mittel abzüglich erhaltener Ausschüttungen Zug um Zug gegen Übertragung des Fondsanteils zu erstatten.

Der Anleger hatte die zur sicheren Altersvorsorge gedachte Falk Fonds 76 Beteiligung teilweise über die ALLBANK finanziert, deren Rechtsnachfolgerin zunächst die GE MONEY BANK GmbH war; jetzt ist es die Santander CONSUMER BANK AG. Nach anwaltlicher Beratung hat der Anleger daraufhin im Jahre 2007 den 2002 geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen. Dies war möglich, weil die ALLBANK eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendete und die anwaltliche Prüfung ergeben hat, dass die Voraussetzungen eines sogenannten Verbundgeschäfts vorlagen.

Das OLG Celle bestätigte dem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger, dass er keine weiteren Darlehensraten mehr für den Erwerb der wertlosen Beteiligung zahlen muss und die bereits bezahlten Darlehensraten sowie das neben dem Darlehen zur Finanzierung der Beteiligung aufgewendete Eigenkapital erstattet verlangen kann. Im Ergebnis steht der Anleger so, als hätte er die verlustbringende Beteiligung nie erworben und nie ein Darlehen zu deren Finanzierung aufgenommen.

Rechtsanwalt Bombosch von CLLB Rechtsanwälte empfiehlt allen Anlegern des Falk Fonds 76, die ihn über die ALLBANK oder eine andere Bank finanziert haben, von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob ihnen möglicherweise auch das Recht zusteht, den Darlehensvertrag zu widerrufen, und sie sich so verlustfrei von einer Fehlinvestition befreien können.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch

CLLB Rechtsanwälte

Dircksenstraße 47

10178 Berlin

Fon: 030 - 288 789 60

Fax: 030 - 288 789 620

Mail: bombosch@cllb.de

Web: www.cllb.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft

Beiträge zum Thema