Liquidation der V+ Fonds: Müssen Anleger Zahlungen leisten?

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Der V+ Fonds befindet sich in Liquidation. Spätestens mit dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Pforr erhielten die Anleger darüber Auskunft. Im gleichen Zuge werden die Anleger dazu aufgefordert, nun alle noch ausstehenden Ratenzahlungen auf einmal zu zahlen.

Der V+ Fonds

Im Jahr 2005 wurde der V+ Fonds gegründet. Mehrere tausend Anleger ermöglichten ein erstes Emissionsvolumen von 50 Mio. €. Ihre Beteiligung konnten sie entweder als Einmal- oder aber als Ratenzahlung leisten. Das gesammelte Vermögen sollte in verschiedene andere Fonds investiert werden, wovon man sich eine Streuung des Risikos versprach. Dennoch wurde Ende 2019 die Liquidation des V+ Fonds beschlossen. 

Das Schreiben des Rechtsanwalts

In dem Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Pforr soll der Innenausgleich geltend gemacht werden. Die Kanzlei fordert entsprechende Anleger dazu auf, eine Nachzahlung zu leisten. Dies beträfe nicht nur die sofortige Zahlung der bereits ausstehenden, sondern auch alle zukünftigen Raten.

Dazu seien die Anleger aufgrund der Liquidation und dem damit verbundenen Innenausgleich verpflichtet. Zur Untermauerung des Anspruchs führt die Kanzlei Auszüge der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30.01.2018, Az.: II ZR 108/16, auf. Außerdem bietet sie am Ende des Schreibens den Anlegern einen Vergleich an, der allerdings sehr fragwürdig erscheint.

Einschätzung des Anspruchs

Der mit der Liquidation verbundene Innenausgleich ist im Allgemeinen legitim. Dieser dient dazu, dass alle Anleger einer Investition prozentual den gleichen Verlust tragen. Das durch die Liquidation gesammelte Vermögen wird dazu verwendet, Gläubiger, die überprozentual eingezahlt haben, Gelder zukommen zu lassen. 

Das von der Rechtsanwaltskanzlei Pforr aufgeführte Urteil des BGH besagt, dass der Liquidator grundsätzlich dazu berechtigt ist, ausstehende und zukünftige Ratenzahlungen einzufordern. Allerdings muss der Liquidator, in diesem Fall die Xolaris Service Kapitalverwaltungs AG, kurz Xolaris KVAG, nachweisen, dass die Nachzahlung für eine gleichmäßige Belastung aller Anleger erforderlich ist. Diesen Zusatz hat die Kanzlei im Schreiben unterschlagen. 

Der Liquidator ist dazu verpflichtet, einen Auseinandersetzungsplan zu erstellen. Dieser muss unter anderem 

  • das Vermögen der Gesellschaft
  • eine Berechnung der geleisteten und ausstehenden Einlagen 
  • sowie die die Quote, die voraussichtlich jeder Anleger zu tragen hat

enthalten. Erst ein Vergleich dieser Quote mit dem Kapitalkonto des Anlegers führt zu einer Entscheidung über eine eventuelle Nachzahlung. 

Rechtliche Empfehlung für die Anleger des V+ Fonds

Anleger des V+ Fonds, die das oben beschriebene Schreiben erhielten, sollten auf keinen Fall sofort die Nachzahlung leisten. Zunächst sind viele offene Fragen zu klären:

  • Welche Raten stehen noch aus?
  • Wie hoch ist die Quote des Innenausgleichs?
  • Wo ist der Auseinandersetzungsplan?

Zudem ist zu prüfen, ob der Anleger unter Umständen schon seine Beteiligung am V+ Fonds gekündigt hatte. CDR Legal hat schon andere Anleger von Fonds in Liquidation begleitet und kann Sie bei der Klärung der Fragen und Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen unterstützen.  



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