Falschberatung bei der Geldanlage, oder sauer verdientes Geld wegen Falschberatung einfach weg?

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Die (wahre) Geschichte: Ihr freundlicher Bankberater ruft an und bittet Sie zu einem Bankgespräch, da Ihre Bank eine gute Geldanlagemöglichkeit für Sie hätte.

Als ahnungsloser Kunde vertrauen Sie Ihrem Finanzberater und finden die Idee, 20.000 € in einen englischen Lebensversicherungsfonds zu investieren erfolgsversprechend, zumal nach Aussage Ihres Beraters hohe Renditen winken und das Risiko gering ist.

Obwohl Sie eher ein Kunde der Gruppe 3 sind (nicht so risikofreudig) verkauft man Ihnen praktisch ein Produkt der Gruppe 5 (sehr risikofreudig) und verschweigt Ihnen darüber hinaus, dass der Vermittler bzw. die Bank Kick-Back-Provisionen von über 10 % erhält.

Das Ende: Nach einiger Zeit müssen Sie feststellen, dass sich Ihre Geldanlage quasi in Luft aufgelöst hat. Ihr Geld ist verbrannt. Die blumigen Versprechen des Beraters haben sich in Luft aufgelöst und es sieht ganz und gar nach Falschberatung aus.

Die Hilfe: Die höchstrichterliche Rechtsprechung stellt sich immer öfter auf die Seiten des Kunden, der sich nicht so mit den Eigenheiten der Finanzprodukte auskennt. So muss z.B. die Bank offen legen, welche Provisionen sie erhält. Auch an die Hinweispflicht werden hohe Anforderungen gestellt. Gut, wenn man einen Zeugen für das Beratungsgespräch dabei hatte, denn dann ist die Beweislage günstiger.

Bei Streitigkeiten mit Banken gibt es zudem die Möglichkeit einen Ombudsmann einzuschalten. Dadurch wird oftmals ein langwieriger Prozess vermieden. Allerdings muss die Schilderung gegenüber dem Ombudsmann hieb- und stichfest sein, um hier entsprechende Chancen zu haben.

Gut, in solchen Fällen eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Aber selbst wenn keine solche existiert, kann man mit dem Anwalt über Möglichkeiten sprechen, seine Rechte durchzusetzen, denn unter Umständen ist sogar die Durchsetzung des Anspruchs auf Basis eines Erfolgshonorars möglich.

Rechtsanwalt Borth

www.DieOnlineKanzlei.de


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