Veröffentlicht von:

Familienrecht / Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Einkommens des neuen Ehepartners

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 29.10.2003 (Aktenzeichen: XII ZR 115/01) entschieden, dass bei der Frage, ob der Unterhaltspflichtige Mindestunterhalt an ein Kind zu zahlen hat, grundsätzlich auch das Einkommen des neuen Ehepartners zu berücksichtigen ist, sofern der Unterhaltsschuldner so wenig verdient, dass sein Selbstbehalt unterschritten wird. Seit 2013 beträgt der Selbstbehalt 1.000,00 EUR.

Demnach muss das sogenannte familienrechtliche Einkommen der neuen Familie des Unterhaltspflichtigen herangezogen werden. Hierfür werden das Einkommen des Unterhaltspflichtigen selbst und dasjenige seines neuen Ehegatten addiert. An dem so ermittelten Familieneinkommen steht dem Unterhaltspflichtigen gegen seinen neuen Ehepartner ein Anspruch auf sog. Teilhabe in Höhe von 50 % des gemeinsamen Einkommens zu.

Ergibt sich aus diesem Anteil, dass der Unterhaltsschuldner dann leistungsfähig ist, ist insofern nicht von seinem tatsächlichen Gehalt auszugehen, sondern von den 50 % des Familieneinkommens. Im Ergebnis führt diese Regelung dazu, dass der Unterhaltspflichtige, trotz seines niedrigen eigenen Einkommens, verpflichtet ist, im Verhältnis dazu höheren Unterhalt zu zahlen, als dies sein eigenes Gehalt rechtfertigen würde.

Der Kindesunterhalt, den der Unterhaltspflichtige dann schuldet, errechnet sich dann nach der entsprechenden Einkommensstufe der Düsseldorfer Tabelle unter Zugrundelegung des hälftigen Familieneinkommens der neuen Ehe.

Entsprechend bedeutet dies auch, dass der Unterhaltspflichtige im Rahmen seiner Auskunftspflicht gegenüber dem Kind auch verpflichtet ist, die Höhe des Einkommens seines neuen Ehepartners anzugeben, obwohl dieser neue Partner weder mit dem minderjährigen Kind verwandt ist, noch sonst in einem Kontakt zu diesem steht.

Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kühne als Fachanwalt für Familienrecht gerne zur Verfügung.

Kühne Rechtsanwälte


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von KÜHNE Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema