Fareds mahnt Urheberrechtsverletzungen an „Scarlet, Kendall - So Right It´s Wrong“ ab

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Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Auftrag der Malibu Media LLC Anschlussinhaber vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Scarlet, Kendall – So Right It´s Wrong“ ab. Die Betroffenen werden aufgefordert, eine strafbewerte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Dabei wird den Anschlussinhabern vorgeworfen den Film „Scarlet, Kendall – So Right It´s Wrong“ durch das Anbieten auf Online-Tauschbörsen verbreitet und zur Verfügung gestellt zu haben. Dieses zur Verfügung stellen (anbieten) ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers, wie Malibu Media LLC, und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Scarlet, Kendall – So Right It´s Wrong“ dar.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Auch wenn das Angebot gegen die Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung des Abgeltungsbetrages die Angelegenheit aus der Welt schaffen sehr verlockend erscheint, sollte dieses Angebot nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung nicht angenommen werden. Zwar sollte die Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Scarlet, Kendall – So Right It´s Wrong“ auch nicht einfach ignoriert werden, da somit weitere kostspielige rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden könnten. Jedoch ist es auch nicht ratsam, den Forderungen vorschnell nachzukommen. Einer Verteidigung ist anderenfalls meist die Basis entzogen.

Es ist keine Lösung, den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst die Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der im Auftrag der Malibu Media LLC durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft geltend gemachten Forderungen. Deshalb raten wir Ihnen, vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob in Ihrem persönlichen Fall eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht kommt. Sofern Sie (nur) als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Nicht vergessen werden darf aber der Unterlassungsanspruch. Diesen kann der Rechteinhaber sowohl gegen einen Täter als auch gegenüber einem Störer geltend machen. Das heißt jedoch nicht, dass der Abgemahnte voreilig eine beigefügte vorformulierte Erklärung abgegeben sollte. Dieser kann nachteilig für die Abgemahnten sein. Da diese eine lange Bindungsdauer haben, können nachteilige Klauseln die Abgemahnten noch weit in der Zukunft treffen. Die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte daher vorher zu Ihren Gunsten abgeändert werden. Nicht empfehlenswert ist der Rückgriff auf eine Mustererklärung aus dem Internet. Diese kann gegebenenfalls den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen und wäre somit unwirksam. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Malibu Media LLC wegen einer Urheberrechtsverletzung des Films „Scarlet, Kendall – So Right It´s Wrong“, können Sie uns gerne in einem Erstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7 Tage die Woche für Sie erreichbar; auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!


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