Fehlerhafte Indikation zur reprograden Nagelung nach distaler Humerusschaftfraktur
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Landgericht Dresden - vom 08. April 2016
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Indikation zur reprograden Nagelung nach distaler Humerusschaftfraktur, LG Dresden, Az. 6 O 616/14
Chronologie
Der Kläger zog sich im Oktober 2011 beim Armdrücken eine geschlossene dislozierte distale Humerusschaftfraktur rechts zu und stellte sich am selben Abend in der Notaufnahme der Beklagten vor. Diese stellte die Indikation einer operativen Versorgung mittels Marknagels. Seither leidet der Kläger unter Bewegungs- und Funktionsstörungen der Hand.
Verfahren
Das Landgericht Dresden hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen. Nach Auffassung des befassten Sachverständigen war die Operation in der konkreten Fraktursituation nicht indiziert. Als Schadenfolgen seien zumindest die Revisionsoperation sowie Bewegungseinschränkungen der rechten Hand zu bemängeln. Das Gericht hat die Beklagte sodann zur Zahlung von 5.000,- Euro nebst Zinsen verurteilt sowie festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, alle weiteren materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft zu ersetzen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Aus den zugesprochenen Feststellungsanträgen wird der Kläger nun erneut in Verhandlungen mit dem Versicherer der Beklagten eintreten. Sollten diese scheitern, wird es zu einem Folgeprozess vor demselben Gericht kommen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt D.C. Mahr, LLM fest.
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