Fehlerhafte Vorfälligkeitsentschädigung – Ihre Ansprüche

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Was tun, wenn der Kreditwiderrufsjoker nicht greift?

Richtig, von einem Kredit auf einen anderen umschulden, um so höheren Zinsen zu entgehen. Die Umschuldungen bei den Sparkassen und privaten Banken Deutschlands bringen aber viele Probleme mit sich. Das größte und wichtigste ist hier aber die Vorfälligkeitsentschädigung. Denn in vielen Fällen wird diese fehlerhaft berechnet.

Alle Banken und Sparkassen berechnen die Höhen der Vorfälligkeitsentschädigung nach eigenen Methoden. Hierdurch können Sie als Kreditnehmer, ohne Mitarbeiter der Bank oder Sparkasse zu sein, in der Regel die Berechnung keineswegs nachvollziehen. Momentan sind nicht nur die Widerrufsbelehrungen der Banken und Sparkassen fehlerhaft, sondern auch die Berechnungen der Vorfälligkeitsentschädigungen. So übersehen die Banken und Sparkassen essenzielle Bestandteile der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Berechnungen der Vorfälligkeitsentschädigungen bei Umschuldungen enthalten in der Regel:

  • Keine Sondertilgungsrechte
  • Doppelte Gewinnberechnungen ohne Wechsel des Kreditinstitutes
  • Keinen Abzug der Risikoprämien
  • Unzutreffende Renditen zur Berechnung.

Diese Punkte sind für eine korrekte Berechnung aber von großer Wichtigkeit und schmälern den noch zu zahlenden Betrag ungemein.

Zeigen Sie uns im Vorfeld oder auch nachträglich Ihren Umschuldungsvertrag. Wir zeigen Ihnen den Weg dahin, wie Sie den schon gezahlten Mehrbetrag zurückverlangen können oder den zu zahlenden Betrag schmälern. Daneben empfehlen wir Ihnen, sich im Vorfeld einer Umschuldung unbedingt von uns zu einem Kreditwiderruf Ihres Kreditvertrages beraten zu lassen. Ein Widerruf erzielt in Regel bessere Endergebnisse als die Umschuldung. Rufen Sie uns daher an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir helfen Ihnen gerne weiter.


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