Feiertagsregelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – Was gilt an regionalen Feiertagen?

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Feiertage sind für viele Arbeitnehmer eine willkommene Gelegenheit, dem Arbeitsalltag zu entfliehen und Zeit mit Familie oder Freunden zu verbringen. Doch was passiert, wenn ein Feiertag nur in bestimmten Bundesländern gilt und Wohn- und Arbeitsort auseinanderliegen? Dieser Beitrag klärt die wichtigsten Fragen zu Feiertagsregelungen – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Arbeiten an Feiertagen: Die Grundlagen

Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gelten jedoch für bestimmte Branchen, die auch an diesen Tagen unverzichtbar sind. Beispiele sind:

  • Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Energieversorger,
  • Gastronomie und Hotellerie,
  • Veranstaltungen oder Medienunternehmen.

Wenn Arbeitnehmer an einem Feiertag arbeiten müssen, der auf einen Werktag fällt, haben sie Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. Diese Regelung dient dazu, die Arbeitsbelastung auszugleichen.

Entgeltfortzahlung und Feiertagszuschläge

Für Feiertage, an denen Arbeitnehmer nicht arbeiten, entsteht kein finanzieller Nachteil. Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG): Arbeitgeber müssen das Arbeitsentgelt zahlen, das der Arbeitnehmer ohne den Feiertag erhalten hätte.


Besonderheiten:

  • Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, werden oft nicht zusätzlich vergütet, es sei denn, die Arbeit wäre auch an einem Werktag angefallen.
  • Zuschläge für Feiertagsarbeit sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein. Hier empfiehlt sich eine genaue Prüfung der Unterlagen.

Bundesweite Feiertage: Einheitliche Regelungen

Die Regelungen zu Feiertagsruhe und Entgeltfortzahlung gelten einheitlich für die neun gesetzlichen Feiertage, die bundesweit begangen werden:

  1. Neujahr
  2. Karfreitag
  3. Ostermontag
  4. Christi Himmelfahrt
  5. Pfingstmontag
  6. Tag der Arbeit (1. Mai)
  7. Tag der Deutschen Einheit
  8. Erster Weihnachtsfeiertag
  9. Zweiter Weihnachtsfeiertag

An diesen Tagen spielt es keine Rolle, ob sich Wohn- und Arbeitsort in unterschiedlichen Bundesländern befinden. Arbeitnehmer haben in der Regel frei – sofern sie nicht in einer Branche mit Feiertagsausnahmen arbeiten.

Regionale Feiertage: Was gilt bei abweichenden Regelungen?

Einige Feiertage gelten nur in bestimmten Bundesländern, wie:

  • Heilige Drei Könige (z. B. in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt),
  • Fronleichnam (z. B. in Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen),
  • Allerheiligen (z. B. in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz),
  • Buß- und Bettag (nur in Sachsen).

Hier kommt es entscheidend darauf an, wo der Arbeitsort liegt.

Beispiel: Unterschiedliche Feiertagsregelungen

Am 20. November 2024 ist Buß- und Bettag, ein gesetzlicher Feiertag in Sachsen.

Wohnort und Arbeitsort in unterschiedlichen Bundesländern:

  • A wohnt in Leipzig (Sachsen), arbeitet aber in Halle (Sachsen-Anhalt). In diesem Fall gilt der Feiertag für A nicht, da er am Arbeitsort nicht gesetzlich anerkannt ist.
  • Umgekehrt müsste A in Leipzig nicht arbeiten, wenn er dort beschäftigt wäre, selbst wenn sein Wohnort in Sachsen-Anhalt liegt.

Arbeiten im Homeoffice:

  • A wohnt in Leipzig und arbeitet von dort aus im Homeoffice, obwohl der Firmensitz in Halle ist. Hier gilt der Feiertag für A, da der Arbeitsort gleichbedeutend mit dem Wohnort ist.
  • Wird A jedoch an diesem Tag im Büro in Halle erwartet, gilt der Feiertag nicht.

Feiertage und Homeoffice: Worauf müssen Sie achten?

Im Homeoffice richtet sich die Feiertagsregelung nach dem Arbeitsort, also dem Ort, an dem die Arbeit tatsächlich erbracht wird. Dies ist meist der Wohnort des Arbeitnehmers, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen wurden. Arbeitgeber sollten daher bei Arbeitsverträgen oder Versetzungen ins Homeoffice klare Regelungen zu Feiertagen treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Hinweise für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten beachten:

  • Die Regelungen zu Feiertagsruhe und Entgeltfortzahlung hängen entscheidend vom Arbeitsort ab, nicht vom Firmensitz.
  • Im Falle von Feiertagsarbeit sollten Arbeitsverträge und Tarifvereinbarungen geprüft werden, um sicherzustellen, dass geltende Vorschriften eingehalten werden.
  • Klare Kommunikation mit Mitarbeitern über Feiertagsregelungen, insbesondere bei Homeoffice oder wechselnden Arbeitsorten, minimiert Konflikte.

Fazit

Ob ein Arbeitnehmer an einem Feiertag frei hat, hängt allein vom Arbeitsort ab. Wohnort und Firmensitz spielen hierbei keine Rolle. Arbeitnehmer, die in einem Bundesland mit einem regionalen Feiertag arbeiten, genießen Feiertagsruhe. Arbeitgeber hingegen sollten sorgfältig prüfen, ob alle rechtlichen Regelungen eingehalten werden.

Sie haben Fragen zu Ihren Feiertagsregelungen oder Ihrem Arbeitsverhältnis?

Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – ich unterstütze Sie bei allen arbeitsrechtlichen Anliegen. Schreiben Sie mir an info@kanzlei-apitzsch.de oder rufen Sie mich an unter 0341 23460119. Gemeinsam finden wir eine Lösung!

Das Bild zeigt Rechtsanwalt Robert Apitzsch in einem dunkeln Anzug mit blauer Krawatte

Robert Apitzsch

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

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