Befristeter Arbeitsvertrag: Kostenloses Muster für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
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Ein befristeter Arbeitsvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden. Dies ist in § 15 Abs. 4 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) geregelt. Das nachfolgende Muster kann Ihnen zum Aufsetzen von befristeten Arbeitsverträgen als Formulierungshilfe dienen. Die einzelnen Punkte können Sie natürlich Ihren Gegebenheiten anpassen.
Muster für einen befristeten Arbeitsvertrag
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Befristeter Arbeitsvertrag Zwischen ______________________________ (Name und Adresse des Arbeitgebers) vertreten durch ______________________________ – nachfolgend „Arbeitgeber“ genannt – und Herrn/Frau _________________________ wohnhaft ___________________________ – nachfolgend „Arbeitnehmer“ genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis beginnt am ________ und endet am _________ , ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf. Die Befristung beruht auf § 14 Absatz ______ TzBfG. Oder Das Arbeitsverhältnis beginnt am ________ und endet am ________ , ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf. Die Befristung beruht auf folgendem Sachgrund: ___________________________________________________ _________________________________________(Sachgrund genau beschreiben) Oder Das Arbeitsverhältnis beginnt am ________ und endet mit der Wiederaufnahme der Tätigkeit des zurzeit arbeitsunfähig erkrankten Mitarbeiters ________ , spätestens jedoch zum ________, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf. Oder Das Arbeitsverhältnis beginnt am ________ und endet mit dem Abschluss des Projekts _______________________________ (Projekt genau beschreiben), spätestens jedoch zum ________, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf. § 2 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis endet automatisch zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer zusätzlichen Kündigung bedarf. Früher und ordentlich kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum 15. Tag oder zum Ende eines Monats gekündigt werden. Als Probezeit werden die ersten _________ Monate ab Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Bei sachlicher Befristung: Der Arbeitgeber weist den Arbeitnehmer spätestens zwei Wochen vor Auslaufen des Vertrages noch einmal schriftlich auf das Ende des Arbeitsvertrages hin. § 3 Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird als _________________________ eingestellt und vor allem mit folgenden Arbeiten beschäftigt (Tätigkeiten einzeln benennen): ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Der Arbeitnehmer ist dazu bereit, bei Bedarf auch andere zumutbare Tätigkeiten auszuführen, soweit sie seinen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen. § 4 Arbeitsvergütung Der Arbeitnehmer erhält eine monatliche Bruttovergütung in Höhe von € ______. Das entspricht einem Stundenlohn in Höhe von € ____. Zuschläge oder Sonderzahlungen wurden zum jetzigen Zeitpunkt nicht vereinbart. Die Vergütung wird zum 15. des aktuellen Monats auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen: _________________________________________________________________________________________________________ In der Vergütung sind wöchentlich bis zu _____ bei Bedarf zu leistende Überstunden enthalten. Sollten weitere Überstunden geleistet werden, erfolgt deren Ausgleich in Freizeit. § 5 Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit __ Stunden. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen in gesetzlich zulässigem Umfang. Oder Der Arbeitnehmer arbeitet an folgenden Wochentagen je ____ Stunden, jeweils in der Zeit von ______Uhr bis ______Uhr: ______________________________ (Wochentage benennen) § 6 Urlaub/Betriebsferien Der Arbeitnehmer erhält Urlaubsanspruch in Höhe von _______ Arbeitstagen pro Kalenderjahr. Optional: Er verpflichtet sich, ____ Tage seines Urlaubs in die Dauer der betrieblichen Ferien zu verlegen. § 7 Krankheit Ist der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, greift grundsätzlich die gesetzlich geregelte Entgeltfortzahlung bis zu einer Dauer von bis zu sechs Wochen. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, dem Arbeitgeber unverzüglich jede Arbeitsverhinderung unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer bekannt zu geben. Wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, muss er dem Arbeitgeber spätestens am ______ Arbeitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Eine Folgebescheinigung ist binnen ______ Tagen nach Ablauf der in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegebenen Dauer der Arbeitsunfähigkeit vorzulegen, falls die Erkrankung länger andauert. § 8 Verschwiegenheitsverpflichtung Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auch über die Dauer des Arbeitsverhältnisses hinaus, jedem Dritten gegenüber über sämtliche Betriebsabläufe sowie geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. § 9 Nebentätigkeit Jede Aufnahme einer zusätzlichen entgeltlichen oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigenden/betreffenden Nebenbeschäftigung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Arbeitgebers. § 10 Datenschutz Die Angaben des Arbeitnehmers werden als wesentlicher Bestandteil dieses Arbeitsvertrages im Personalfragebogen und zweckbestimmt festgehalten. Der Arbeitnehmer stimmt der Nutzung und Erhebung sowie Verarbeitung seiner Daten in diesem Rahmen zu. Der Arbeitnehmer hat vom Arbeitgeber bei Abschluss dieses Vertrages eine Datenschutzinformation für Arbeitnehmer ausgehändigt erhalten. Wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages ist das vom Arbeitnehmer unterzeichnete Formular betreffend seine Verpflichtung zur Vertraulichkeit und Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), das sich als Anlage zu diesem Vertrag findet (_____________________________________) § 11 Private Internetnutzung Internet und E-Mail-Programme dürfen nur zu geschäftlichen Zwecken genutzt werden; die private Nutzung ist nicht erlaubt. Der Arbeitgeber ist berechtigt, den E-Mail-Verkehr und die Nutzung des Internets auf vorstehendes Verbot hin zu überprüfen. § 12 Sonstiges Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er zu keinem Zeitpunkt schon einmal in einem Betrieb des Arbeitgebers gearbeitet hat, weder befristet noch unbefristet. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dem Arbeitnehmer wird empfohlen, sich spätestens zwölf Wochen vor Ablauf dieses Arbeitsvertrages bei der entsprechenden Agentur arbeitssuchend zu melden und seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend zu machen, um Sperr- und Wartefristen zu verhindern. Bei Arbeitsverträgen von kürzerer Dauer als zwölf Wochen wird dies sofort bei Abschluss des Arbeitsvertrages empfohlen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags davon unberührt. _________________________ Ort, Datum _________________________ Unterschrift Arbeitgeber _________________________ Unterschrift Arbeitnehmer |
Anmerkungen zum Muster für einen befristeten Arbeitsvertrag
Anmerkung zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses (§ 1)
In diesem Abschnitt ist entscheidend, ob für die Befristung des Arbeitsverhältnisses ein sachlicher Grund – der sogenannte Sachgrund – vorliegt und sich die Tätigkeit auf ein bestimmtes Ereignis oder auf ein zu erreichendes Ziel bezieht. Das kann beispielsweise die Saisonarbeit während einer Ernte, die zeitweise Vertretung eines Arbeitnehmers in Elternzeit oder die zeitlich beschränkte Mitarbeit an einem ganz bestimmten Projekt sein.
Diese Gründe sind im Arbeitsvertrag immer anzugeben. Ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne so einen sachlichen Grund – also ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis – ist bis zur Dauer von zwei beziehungsweise fünf Jahren durchaus zulässig (§ 14 Abs. 2 und 3 TzBfG) und muss nicht explizit begründet werden.
Anmerkung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 2)
Befristete Arbeitsverträge laufen mit der jeweils bestimmten Frist aus und müssen nicht zusätzlich noch einmal gekündigt werden, um wirksam zu sein. Das Arbeitsverhältnis gilt für einen ganz bestimmten Zeitraum.
Bei dem befristeten Arbeitsverhältnis mit einem sachlichen Grund – und mit einem bestimmten Ziel oder Zweck, auch zweckbefristet genannt – muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer jedoch spätestens zwei Wochen vor Auslaufen des Vertrages noch einmal schriftlich auf das Ende des Arbeitsvertrages hinweisen. Bei der sachgrundlosen Befristung hingegen ist dieser schriftliche Hinweis nicht notwendig.
Anmerkung zur Arbeitsvergütung (§ 4)
Hier müssen neben der Höhe und dem Zeitpunkt der Auszahlung der monatlichen Vergütung auch eventuelle Zuschläge oder Sonderzahlungen aufgeführt und geregelt werden.
Anmerkung zur Arbeitszeit (§ 5)
An dieser Stelle wird festgehalten, zu welcher Zeit und für wie viele Stunden gearbeitet wird oder ob das Ableisten etwaiger Überstunden vorgesehen ist, und wenn ja, wie dies gehandhabt wird.
Anmerkung zu Urlaub und Betriebsferien (§ 6)
In diesem Abschnitt ist es wichtig, dass befristete Arbeitsverhältnisse gegenüber den unbefristeten Arbeitsverhältnissen keine Nachteile darstellen dürfen. Neben der gesetzlichen Urlaubsregelung können zusätzliche Vereinbarungen wie etwa das anteilige Verlegen des Urlaubs in die Betriebsferien mit in den Vertrag aufgenommen werden.
Anmerkung zu Sonstiges (§ 12)
Hier wurde im Muster festgehalten, dass der Arbeitnehmer bestätigt, dass er zu keinem Zeitpunkt schon einmal in einem Betrieb des Arbeitgebers gearbeitet hat, weder befristet noch unbefristet. Das ist insbesondere deshalb wichtig, weil nach § 14 Abs. 2 TzBfG eine Befristung grundsätzlich nur für neu eingestellte Arbeitnehmer infrage kommt.
Bedenken Sie beim Erstellen eines unbefristeten Arbeitsvertrages: Wenn der Arbeitgeber – wissentlich oder unwissentlich– im befristeten Arbeitsvertrag gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, führt dies zur Unwirksamkeit des befristeten Vertrages. § 16 TzBfG sagt zu den Folgen der unwirksamen Befristung:
„Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann vom Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht nach § 15 Absatz 4 die ordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist. Ist die Befristung nur wegen des Mangels der Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.“
Disclaimer
Dieser Mustervertrag dient lediglich der Information. Er zeigt Formulierungshilfen und ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität des Inhalts wird die Haftung ausgeschlossen.
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