Ferienwohnung in Holland - Klage auf Erstattung von Mietvorauszahlung wegen Corona

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Corona hat vielen Deutschen, die eine Ferienwohnung in Holland gemietet haben, einen Strich durch die Rechnung gemacht. So wurde in der beliebten Ferienregion Zeeland die Vermietung von Wohnungen an Feriengäste verboten. Ferienparks wurden geschlossen. Wenn sie offen blieben, so ohne die mitgemieteten Einrichtungen. Geschlossen blieben Animation, Kids Club, Schwimmbad, Wellness-Bereich und Restaurants.

Ein Fall aus der Praxis – Roompot

1. Ines Kampmann will ihr Geld zurück

Ines Kampmann (Name geändert) aus Nümbrecht hat bei Roompot vom 3. bis 14.4.20 eine Ferienwohnung im Ferienpark Aquadelta in Bruinisse (Zeeland) gemietet. Sie hat 951,65 € Miete vorausgezahlt.

Am 28.3.20 schreibt Roompot: „Ab Montag, 30.3.20, ist Touristen der Aufenthalt in der Region Zeeland untersagt. Daher müssen wir den Park leider schließen und Ihren Aufenthalt im Park stornieren.“

Am 15.4.20 schickt Roompot einen Urlaubsgutschein. Ines Kampmann hat aber keinen Gutschein angefordert. Sie will ihr Geld zurück.

Ich fordere Roompot mit Schreiben vom 22.4.20 auf, die vorausgezahlte Miete zu erstatten.

2. Wie verteidigt sich Roompot?

Roompot hat lt. Schreiben vom 30.4.20 Liquiditätsprobleme:

„Unsere Liquiditätslage lässt es nicht zu, bereits angezahlte Beträge zurück zu zahlen.“

und behauptet:

„Die erhaltenen Mieten haben wir schon ausgegeben, um den Park für die Frühjahrssaison herzurichten. Wenn alle Gäste Erstattung der Miete verlangen, müssen wir Insolvenz anmelden.“

und droht:

„Ihr Mandant befindet sich in Gläubigerverzug, weil er den angebotenen Gutschein ablehnt.“

und weigert sich:

„Hieraus folgt, dass wir die Erstattung der Miete ablehnen.“

3. Wie ist die Rechtslage?

Ines Kampmann hat online, d. h. über die Webseite von Roompot (www.roompot.de), gebucht. Dazu musste sie die Allgemeinen Geschäftbedingungen von Roompot akzeptieren. Dort heißt es unter Punkt 4:

„Stornierung durch den Unternehmer

Im Falle höherer Gewalt oder unvorhergesehener Umstände ist der Unternehmer berechtigt, die Reservierung zu stornieren.

Der Unternehmer setzt den Feriengast unmittelbar unter Angabe von Gründen telefonisch oder in schriftlicher Form darüber in Kenntnis. In diesem Fall wird er sich bemühen, eine gleichwertige Unterkunft zum selben Reisepreis anzubieten. Wenn kein geeignetes Alternativangebot gemacht werden kann, oder der Feriengast mit dem Alternativangebot nicht einverstanden ist, erstattet der Unternehmer den bereits gezahlten Reisepreis.“

Daher kann Ines Kampmann aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Roompot verlangen, dass die vorausgezahlte Miete erstattet wird. Sie lässt sich nicht ins Bockshorn jagen.

4. Was ist zu tun?

Am 7.5.20 habe ich Roompot wie folgt verklagt:

K l a g e

Ines Kampmann, Hauptstraße 25, 51588 Nümbrecht

– Klägerin -

Prozessbevollmächtigter: Volker Gensch, Rechtsanwalt, Grüner Weg 31,

48599 Gronau (Westf.)

g e g e n

Roompot Service B.V., Geschäftsführer: Cornelis van der Wel, Schuverweg 2,

4462 HK Goes

– Beklagte -

Beantragt wird,

1. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 951,65 € nebst Zinsen in Höhe von 

5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit Rechtshängigkeit sowie 147,56 €

vorgerichtliche Kosten zu zahlen,

2. gemäß § 331 III ZPO zu verfahren.

B e g r ü n d u n g:

1.  Die Klägerin hat zu privaten Zwecken mit der Beklagten einen Vertrag über die Vermietung einer Ferienunterkunft abgeschlossen.

Die Klägerin hat die Ferienunterkunft über die Website der Beklagten, www.roompot.de, reserviert. Die Beklagte hat die Buchung am 13.10.19 bestätigt. Die Klägerin hat die Miete von 951,65 € vorausgezahlt.

Die Beklagte hat den Ferienpark, in welchem die Unterkunft liegt, geschlossen, ohne der Klägerin ein Alternativangebot zu machen.

Die Beklagte ist daher nach Artikel 4 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Miete zurückzuzahlen.

2.  Die Klägerin hat die Beklagte vergeblich mit Anwaltsschreiben vom 22.4.20 zur Zahlung aufgefordert. Dadurch sind vorgerichtliche Kosten lt. Klageantrag entstanden.

3.  Das angerufene Gericht ist international zuständig. Es gilt deutsches Recht. Die Klägerin ist Verbraucher. Die Beklagte richtet sich auf den deutschen Markt aus:

-   ihre Internetseite hat die Endung „de“

-   sie ist in deutscher Sprache aufgesetzt

-   die Beklagte annonciert bei Google:

„Roompot Parks / preiswerte Ferienpark-Angebote

Roompot Parks bietet attraktive Urlaubsziele in den Niederlanden und Deutschland. 9.000000 + gebuchte Übernachtungen pro Jahr ...“

4.  Beantragt wird, die Klage unübersetzt zuzustellen.

Volker Gensch

5. Sie wollen wissen, wie die Sache ausgegangen ist?

Ich habe Roompot die Klage übersandt mit dem Hinweis, dass die Sache sehr teuer werden kann, wenn es Roompot auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen lässt.
Daraufhin hat Roompot gezahlt. Das bedeutet: Ines Kampmann hat ihre Mietvorauszahlung zurückbekommen und nichts mit den Kosten zu tun - Roompot hat auch die Kosten übernommen.

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.

PS: Sie wollen ein Ferienhaus in Holland kaufen? Dann lesen Sie meine Rechtstipps unter www.anwalt.de:

  1. Ferienhaus in Holland – Rechtstipps für Käufer
  2. Der Makler des Verkäufers – dein Freund und Helfer?
  3. Kaufpreis – so verhandeln Sie in Holland richtig
  4. Nebenkosten des Immobilienkaufs
  5. Das Grundbuch – verrät es alles?
  6. Behördliche Nutzungsbeschränkungen
  7. Kaufvertrag – Vorsicht Vertragsfalle!
  8. Kaufvertrag – problematische Klauseln
  9. Einkommensteuer
  10. Umsatzsteuer (erscheint demnächst)
  11. Zweitwohnungsteuer
  12. Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
  13. Wie kommt der Erbe ins Grundbuch? (bitte anfordern)
  14. Leistungsverzeichnis – rechtliche und steuerliche Vertretung
  15. Einkommensteuer in NL – die Steuerfalle!
  16. Ferienhauskauf – Checkliste


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