Fester Blitzer auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund- Hilfe vom Fachanwalt!

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Geblitzt wird hier mit einem Messgerät des Typs TraffiStar S 330.  Dessen Fehleranfälligkeit wurde in unzähligen Gerichtsverfahren durch Sachverständige für Verkehrsmesstechnik nachgewiesen.

Das Messprinzip ist einfach erklärt. In den Straßenbelag sind im Abstand von 1,5 Metern Piezokabel eingelassen. Der durch die fahrenden Autos ausgeübte Druck ermöglicht ein Bestimmen der Geschwindigkeit.

Aber! Für eine exakte Messung muss der Fahrbahnbelag fast in dem Idealzustand wie zum Zeitpunkt der Erstabnahme sein. Dieses kann aber naturgemäß gar nicht der Fall sein. Verschleiß, Witterung und das Bremsen von Schwertransportern führen zu einem Abrieb der Fläche und dann verursachen schon geringste Fahrbahnunregelmäßigkeiten automatisch erhöhte Geschwindigkeitsangaben. Gleiches gilt, wenn die Erschütterungen zu einem Verschieben der Kabel führten. Dann reichen schon Abweichungen unter einem Millimeter, um die Messung zu verfälschen.

Häufig werden auch die Wartungsintervalle nicht eingehalten und es kommt zu einem Ablauf der Geräteeichung. In solchen Fällen ist die Messung zu verwerfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich zu gewähren.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle  gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

 Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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