Geblitzt auf der BAB 12, km 25,6, in FR AS Briesen / Frankfurt Oder- Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot verhindern!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburgs in Gransee macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften zum Vorwurf? Mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers können Sie dann fast immer die Messung erfolgreich anfechten. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Fehleranfälligkeit ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet Laserstrahlen aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen die Feststellung der für diese benötigten Fahrzeit und dann wird durch eine Weg- Zeit- Berechnung die Gescnwindigkeit bestimmt.

Jedoch ist schon die überlange Messstrecke eine große Fehlerquelle. Denn sie verursacht eine nicht geplante Strahlenauffächerung und damit auch eine Verfälschung der Messdaten. Dies tritt so häufig und massiv auf, dass schon allein aus diesem Grund, die Hälfte aller Messungen falsche Ergebnisse anzeigen. Befindet sich mehr als ein Fahrzeug innerhalb des Messbereichs, hat dieser Blitzer Schwierigkeiten mit der Objekterfassung. Dann ist der Bußgeldstelle oft kein gültiger Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Für eine exakte Geschwindigkeitsanzeige muss der Messsensor genau im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Aber sehr oft ist die Justierung nicht präzise genug. Dann führen schon minimalste Abweichungen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert. Fehlt in der Akte ein aktueller Schulungsnachweis für das Messpersonal, ist das Messergebnis ebenfalls nicht verwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

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