Fester Blitzer: 20537 Hamburg, Ecke Nordkanalstraße/ Anckelmannsplatz- Bußgeld vermeiden

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hnen wird an dieser Messstelle das Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften oder ein Rotlichtverstoß vorgeworfen.

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg spätestens nach sechs Wochen ein Bußgeldbescheid. Dessen Strafen können nach dem neuen Bußgeldkatalog gravierend sein.

Denn schon ab 21 km/h zuviel ist ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt vorgeschrieben, bei 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Sollen Sie andere gefährdet haben, sind es 320 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Doch ein Einspruch lohnt sich. Die Erfolgsaussichten sind hier sehr gut, wird doch mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed gemessen. Dessen gerichtsbekannte Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg.

Dessen Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Dabei werden die Fahrzeuge  von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet dabei kurze Laserimpulse in Bündelform aus. Diese werden von dem Fahrzeug reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt, welcher diese erfasst.  Mit Hilfe dieser Daten kann die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Daten wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Auffächerung der Lichtimpulse kann aber dazu führen, dass diese von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer speichert diese aber als von einem einzigen Karosserieteil zurückgesandt. Dadurch wird  die Bestimmung der Zeit und also auch die Berechnung der Geschwindigkeit zu Lasten des Betroffenen verfälscht. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die angegebenen Werte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des  Schwenkwinkels, der anhand des Abstands des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Nach Gerätewartungen sind hier immer wieder Ungenauigkeiten festzustellen. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Um dieses zu vermeiden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an seinem Gerät. Ist diese in der Akte nicht nachweisbar, ist die Messung keine wirksame Grundlage für einen Bußgeldbescheid.

Zusätzliche Ungenauigkeiten entstehen dadurch, dass eine Verzögerung der Kameraauslösung vorliegen kann, welche eine genaue Feststellung der Geschwindigkeit unmöglich macht. Deswegen wurden bisher zahlreiche Verfahren wegen des Vorliegen einer zu ungenauen Messung eingestellt. 

Gleiches gilt für das Fehlen einer gültigen Eichung. Die Betroffenen ganzer Messreihen wurden schon freigesprochen, weil die entsprechende Frist abgelaufen war.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtvergehen ist nicht fehlerfrei. An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig, zu Änderungen der Ampeleinstellungen. 

Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden.  Die Messgeräte vom Typ PoliScan werden aber unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. 

Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. 

 Diese Mängel sind in den Rohmessdaten und den Messprotokollen dokumentiert, welche im Rahmen der durchzuführenden Akteneinsicht von einem Experten für Verkehrsmesstechnik analysiert werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Foto(s): Andreas Junge

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