Geblitzt in Heide, Hamburger Straße, Fritz-Thiedemann-Ring, FR Meldorfer Straße- Bußgeld vermeiden!

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Sie sind in 25746 Heide an der Kreuzung Hamburger Straße/Fritz-Thiedemann-Ring geblitzt worden? Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen, denn die Folgen können gravierend sein.

Denn schon ab 21 km/h zuviel ist ein Bußgeld von 115 € und ein Punkt vorgeschrieben, bei 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Das "simple" Überfahren einer Ampel bei Rot kostet 90 € und einen Punkt. Ist diese aber schon länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet, sind es 200 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Doch soweit muss es nicht kommen.

Im Rahmen einer großen alle Bundesländer betreffenden  Studie war das Ergebnis, dass bei ca. 2000 überprüften Geschwindigkeitsmessungen zu verschiedenen Messgeräten 5 Prozent der Messungen technisch ungenügend waren , bei 62 Prozent war die Beweisführung nicht exakt genug und 18 % waren formell rechtswidrig. 

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt sich also, sein Erfolg kann aber unterschiedliche Ursachen haben. Hier sind es fast  immer die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer sendet hochfrequentierte Laserimpulse aus, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Dadurch kann das Gerät eine Objektkontur erstellen und die Fahrzeit für die eingegebene Wegstrecke bestimmen. Mittel dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet. Wird der Grenzwert überschritten, folgt ein automatisches Auslösen der Kamera.

Allerdings führt die Auffächerung der Lichtstrahlen dazu, dass diese zeitgleich von unterschiedlichen Fahrzeugteilen reflektiert werden können, der Blitzer diese aber als von einem einzigen Teil zurückgestrahlt speichert. Dadurch verfälscht sich die Bestimmung der Zeit und letztlich die Berechnung der Geschwindigkeit. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die tatsächliche und die angezeigte Geschwindigkeit nicht überein. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Das Auslösen der Kamera erfolgt zeitlich versetzt zum eigentlichen Messvorgang. Durch diese Verzögerung kommt es aber insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. So ist speziell bei Kolonnenfahrten oft kein überprüfbarer Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich beim abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Besonders bei der Einstellung des richtigen Scanwinkels, der für die Genauigkeit der Messung von immenser Bedeutung ist, und der Auswertung des Messfotos treten oft Fehler auf. Um diese zu vermeiden, fordert der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung eine Schulung des Messpersonals. Ist ein entsprechendes Zertifikat nicht in der Akte, kann die Messung nicht verwertet werden.

Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein überdurchschnittlich hoher Toleranzbereich gewährt. Diese und und noch weitere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht fehlerfrei. An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig, zu Änderungen der Ampeleinstellungen. Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden.  Die Messgeräte vom Typ PoliScan werden aber unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. 

Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen ebenfalls separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. 

Auch diese Mängel sind in den Rohmessdaten dokumentiert, welche im Rahmen der durchzuführenden Akteneinsicht von Rechtsanwalt Junge analysiert werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein unabhängiges Sachverständigengutachten ein. In diesem werden die gefundenen technischen Fehler aufgelistet und deren Auswirkungen auf die Messung beschrieben. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge mit denen dem Gericht die Ungenauigkeit der konkreten Messung bewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen auf jeden Fall erspart. 

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung im Verkehrsrecht, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Büros in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.






Foto(s): andreas junge

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