festgeldtips.de – Achtung, nicht seriös!

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Anlegern werden über festgeldtips.de Festgeldanlagen angeboten.

Es wird dargestellt, dass man mehr als 30 Jahren deutschen Sparern 100% abgesicherte Zinsanlagen aus Europa anbieten würden. Geworben wird mit einem Festgeld-Angebot mit Zinsen bis 6,5 % p. a. und es wird darauf verwiesen, dass ein lizenzierter Finanzvermittler einem die besten Festzinsangebote präsentiert, die auf die Bedürfnisse von einem zugeschnitten seien.

Verwiesen wird auch auf Partnerbanken in der EU, der Schweiz und Großbritannien.

Finanztest warnt

Allerdings wird von Finanztest in seiner Ausgabe 4/2024 vor Festgeldanlagen über festgeldtips.de gewarnt und das Angebot wird als dubios bewertet.

Für Anlagen oder deren Vermittlung sei zumindest eine Registrierung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig, die fehle, so Finanztest.

Auch sei die Webseite Mitte Februar 2024 noch nicht einmal von Google indexiert worden und die im Impressum genannte Firma würde auch erst seit 2008 existieren. Auch gäbe es auf der Homepage Rechtschreibfehler und merkwürdige Überschriften, laut Finanztest.

Finanztest hat festgeldtips.de daher auf seine Warnliste gesetzt.

Weitere Warnsignale für Anleger

Das Angebot einer Festgeldanlage in Deutschland kann zum einen ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KW) darstellen, vor allem wenn eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals versichert wird. Dies liegt vor allem dann vor, wenn das Konto, auf dass das Kapital für eine Festgeldanlage überwiesen wird, nicht auf den Namen des Anlegers lautet.

Auch wenn Festgeldanlagen außerhalb der EU, also Drittstaaten, wie in der Schweiz und Großbritannien, vermittelt werden, kann es sich zum anderen um eine Drittstaateneinlagenvermittlung gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) handeln. Auch dafür ist eine Erlaubnis der BaFin erforderlich.

Eine fehlende Genehmigung bzw. Aufsicht der BaFin sollte ein Warnsignal für Anleger sein.

Auch ist zwar auf der Webseite ein Impressum vorhanden, das aber nicht den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. Im Impressum wird als Betreiber eine NOW OR NEVER GENERATION LTD mit Sitz in London, Großbritannien, genannt. Aus dem Impressum ergibt sich aber weder die zuständige Aufsichtsbehörde noch, wer die verantwortlichen Personen der Betreibergesellschaft sind.

Im Übrigen wird mit einer Europäischen Einlagensicherung (EES) geworben. Es gibt aber keine einheitliche EU-Einlagensicherung, sondern die Einlagensicherung wird durch die Einlagensicherungssysteme der Einzelstaaten gewährleistet. Auch sind z. B. die Schweiz oder Großbritannien nicht Mitglieder der EU.

Möglichkeiten für Anleger von festgeldtips.de

Falls Sie Gelder über festgeldtips.de angelegt und Probleme haben, können Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Fragen zu ihren rechtlichen Möglichkeiten kontaktieren.

Nähere Einzelheiten zu unserer Kanzlei können Sie unserer Webseite www.kanzlei-ebp.de entnehmen.

Für den Fall, dass unerlaubte Bank- bzw. Einlagengeschäfte betrieben werden oder auch eine unerlaubte Wertpapierdienstleistung im Sinne des WpIG besteht die Möglichkeit, für einen Anleger einen Schadensersatzanspruch gegen die Betreibergesellschaft als auch deren verantwortliche Personen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG oder i. V. m. § 15 WpIG durchzusetzen.

Auch sollten Sie rasch reagieren, wenn Sie versprochene Zinszahlungen oder auch eingezahltes Kapital nicht wieder ausbezahlt erhalten. Dann sind auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung denkbar.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 14.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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