🎆🚗 Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?🤔💰

  • 1 Minuten Lesezeit

Die Silvesterfeierlichkeiten bringen oft ungewollte Schäden durch Feuerwerkskörper mit sich. Sind Sie betroffen und fragen sich, wer die Kosten übernimmt? Als Rechtsanwalt erläutere ich Ihnen die wichtigsten Aspekte.

Private Haftpflichtversicherung: Diese Versicherung deckt Schäden ab, die Sie versehentlich verursacht haben. Vorsätzliche Schäden sind ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit bleibt der Versicherungsschutz oft bestehen, jedoch können alte oder günstige Policen Ausnahmen beinhalten. Überprüfen Sie Ihren Vertrag sorgfältig!

Feuerwerksschäden am Haus: Die Wohngebäudeversicherung, inklusive der Feuerversicherung, deckt Schäden am Haus ab. Beachten Sie, dass der Schutz sich auf unbewegliche Teile beschränkt. Der Schaden an beweglichem Eigentum fällt unter die Hausratsversicherung.

Hausratsversicherung: Für Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum ist die Hausratsversicherung zuständig. Achten Sie auf eine angemessene Versicherungssumme und prüfen Sie, ob Sondergegenstände extra versichert werden müssen.

Umgang mit grober Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit kann Ihre Ansprüche beeinträchtigen. Beispiele sind das Öffnen von Fenstern während der Silvesternacht oder das unsachgemäße Hantieren mit Feuerwerkskörpern. Moderne Verträge schließen grobe Fahrlässigkeit oft nicht aus, achten Sie jedoch auf die Details Ihres Vertrags.

Feuerwerksschäden am Auto: Die Kaskoversicherung deckt in der Regel Brandschäden und Glasschäden ab. Unterscheiden Sie zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, da letztere auch Vandalismusschäden abdeckt.

Praxistipp: Melden Sie Schäden zeitnah und dokumentieren Sie diese umfassend. Bei Unsicherheiten und Streitfällen mit Ihrer Versicherung stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dirk M. Richter

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten