Fiat Wohnmobil Abgasskandal XGO i-move Landgericht verurteilte zum Schadensersatz

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Derzeit häufen sich wieder die Meldungen zum Diesel Abgasskandal. Insbesondere häufen sich die Urteile gegen Stellantis, vormals Fiat.

In einem vor dem Landgericht Bielefeld Az. 7 O307/22 von den Rechtsanwälten Klamert &Partner München, geführten Verfahren wird die Fiat- Nachfolgefirma Stellantis, zum Schadensersatz wegen Vorliegens einer Abschaltvorrichtung verurteilt.

Streitgegenständlich handelt es sich um ein Wohnmobil XGO- imove auf Basis eines Fiat Dukato Multijet 2,3 l, 130 PS Euro 6. Im streitgegenständlichen Basisfahrzeug ist ein Steuergerät des Unternehmens Magneti Mareli verbaut.

Der Kläger erwarb das Fahrzeug als Neufahrzeug im Jahre 2019. Da unstreitig die Abgasrückführung temperaturabhängig moduliert wird, war die Beklagtenseite zum Schadenersatz verpflichtet. Lediglich in dem vom Hersteller vorgegebenen Temperaturbereich findet eine optimale Abgasreinigung statt.

Die Abgasrückführung erfolgt unter Verwendung eines Thermofensters nicht statisch, sondern dynamisch, abhängig von der Außentemperatur. 

Strittig ist lediglich ob die Ausrichtung anhand der Umgebungs oder der Außenlufttemperatur erfolgt.

Das Landgericht Bielefeld sah es damit als klar geben an, das nach dem unstreitigen Sachverhalt eine Abschalteinrichtung vorliegt. Stellantis, die Darlegungs und Beweis belastet sind, hat nicht hinreichend dargelegt, dass die Voraussetzungen von Ausnahmetatbeständen vorlägen, sodass einer Abschalteinrichtung erlaubt wäre. Soweit sich die Beklagte auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum beruft, ist ein solcher nicht hinreichend dargelegt. Die Beklagte muss sowohl den Verbotsirrtum, als auch die Unvermeidbarkeit des Verbotsirrtums konkret darlegen und beweisen. Da die Beklagte zur konkreten Parametrierung nichts vorgetragen hat, konnte das Gericht weder beurteilen ob, die Beklagte einem Irrtum unterlegen ist noch ob, dieser für Sie unvermeidbar war. Das Gericht schätzt den sogenannten Differenzschaden auf 10 % ausgehend vom Kaufpreis. Weiterhin geht das Gericht von einer Gesamtlaufleistung von 350.000 km aus.

Aufgrund der vorliegenden Umstände verurteilte das Gericht die Gegenseite somit folgerichtig zum Schadensersatz.

Wehren Sie sich jetzt.

Die Gerichte entscheiden in der Zwischenzeit deutlich für die Verbraucher. 

Im Grundsatz entscheiden die Gerichte für die Verbraucher die gegen die Autokonzerne vorgehen, was zur Rückgabe des PKW bei Abzug der so genannten Nutzungsentschädigung gegen Rückzahlung des Kaufpreises oder zu einem reinen Schadensersatz führt.

Nur wer sich wehrt kann sein Recht geltend machen und den vorliegenden Vermögensverlust verhindern. Wahren Sie Ihre Rechte.

Derzeit übernehmen alle Rechtsschutzversicherer in Deutschland die Kosten, wenn der Rechtsschutz- Versicherungsvertrag bei Kaufvertrag Abschluss vorlag. 

Klamert & Partner Rechtsanwälte München vertreten deutschlandweit in über 15.000 Verfahren betroffene Verbraucher und gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland im Diesel Abgasskandal.

Rechtsanwalt Klamert und sein Team der Klamert & Partner Rechtsanwälte stehen Ihnen für eine kostenfreie Ersteinschätzung jederzeit gerne zur Verfügung.


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