Fiat Wohnmobile Abgasskandal: Neues Urteil OLG Naumburg

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Erfolgsaussichten für Schadenersatz im Abgasskandal steigen auch für Wohnmobile, zum Beispiel mit dem Fiat Ducato Dieselmotor. So hat das OLG Naumburg (Urt. v. 15.09.2023, Az. 8 U 24/23) aktuell die Stellantis AG, Mutterkonzern von Fiat, zum Schadenersatz verurteilt. Der Kläger kann sein Fiat Ducato Wohnmobil behalten und erhält durch das Urteil zusätzich 10 % vom Kaufpreis erstattet.

kostenfreie Erstberatung

Tolles OLG Urteil für Wohnmobil Fahrer im Diesel Abgasskandal:

Der Kläger hatte sein Wohnmobil, ausgestattet mit einem Dieselmotor von Fiat, im Jahr 2020 gebraucht erworben.

In erster Instanz beantragte der Kläger den vollem Kaufpreis gegen Rückgabe des Fiat Wohnmobil. Das Landgericht (LG) Halle wies die Klage jedoch ab, mangels drohendem Rückruf fehle es bereits am Schaden (Urt. v. 06.02.2023, Az. 3 O 191/22).

Mit der Berufung hatte der Kläger nun Erfolg. Er erhält zwar “nur” 10 % des Kaufpreises, kann dafür aber sein Wohnmobil behalten. Ein Vorteilsausgleichung musste sich der Kläger nach 13.000 gefahrenen Kilometern im konkreten Fall nicht anrechnen lassen.

Das Oberlandesgericht Naumburg führte in seinen Entscheidungsgründen zum Fiat Wohnmobil aus: 

Es handele sich jeweils um illegale Abschalteinrichtungen, die nicht notwendig für den Motorschutz seien. Auf Basis des Urteils des BGH gestand das OLG Naumburg dem Kläger einen Schadensersatzanspruch zu. In drei Musterverfahren hatte der BGH im Sommer entschieden, dass Dieselkunden auch dann einen Anspruch auf Schadensersatz zwischen 5 und 15 Prozent haben, wenn die illegale Abschalteinrichtung nur fahrlässig eingebaut wurde.

Fiat Wohnmobile: Abschalteinrichtungen wurden fahrlässig eingebaut

Die Richter des OLG Naumburg gingen außerdem davon aus, dass die Abgaseinrichtungen mindestens fahrlässig verbaut wurden. Auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum könne sich Stellantis trotz Nichteinschreiten der italienischen Aufsichtsbehörde MIT nicht berufen, da dort kein nachvollziehbares Normverständnis erkennbar sei.

Razzien bei Fiat durch Staatsanwaltschaft Frankfurt

2020 wurde nach mehreren Razzien der Staatsanwaltschaft Frankfurt in Geschäftsgebäuden von Fiat bekannt, dass in mehr als 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeugen in Deutschland illegale Abschalteinrichtungen verbaut worden waren. Im Anschluss bestätigten unabhängige Abgastests sowie Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), dass Wohnmobile ihre Abgasreinigung unter anderem etwa 22 Minuten nach dem Start des Motors sowie in Abhängigkeit von der jeweiligen Außentemperatur (sogenanntes Thermofenster) reduzieren. Die für Stellantis zuständige italienische Behörde MIT (Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti) schritt trotz Intervention des KBA und EU-Vertragsverletzungsverfahren nicht ein.

Lesen Sie hier mehr zum Schadenersatz für Wohnmobile im Diesel Abgasskandal

Fiat Ducato und Iveco Wohnmobile betroffen

Betroffen vom Fiat-Ducato-Abgasskandal sind vor allem Motoren der Multijet-Produktionsreihen. Dies sind die Fahrzeuge aus den Produktionsjahren von 2014 bis 2019 mit den Euro-Normen 5 und 6. Daneben betrifft der Abgasskandal auch Iveco-Basisfahrzeuge. Bei beiden aber auch vielen anderen Dieselfahrzeugen sehen wir nach dem OLG Urteil gute Erfolgsaussichten auf Schadenersatz.

Wohnmobilfahrer sollten schauen, ob Sie einen Dieselmotor von Fiat verbaut haben und dann Schadenersatz durch eine spezialisierten Rechtsanwalt geltend machen lassen.

Anforderungen an Klagen gegen Autohersteller gesenkt 

Am 26.6.2023 hat der BGH im Dieselskandal entschieden, dass Anspruch auf Schadensersatz nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei fahrlässigem Verstoß gegen europarechtliche Zulassungsvorschriften bestehen könnte. Das Urteil behandelte Fälle von VW, Audi und Mercedes, hat aber nach herrschender Meinung ebenso Auswirkung auf alle Autohersteller.

kostenfreie Erstberatung

Für  die kostenfreie Erstberatung schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular und geben Ihren Fahrzeugtyp an oder laden den Fahrzeugschein gleich hoch. Gern können Sie uns auch eine Email senden.

Justus Rechtsanwälte




Foto(s): @Knud Steffan


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Knud J. Steffan

Beiträge zum Thema