Fidentum / Lombardium: Insolveanzverfahren der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft eröffnet

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In Sachen Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG wurde zwischenzeitlich das Insolvenzverfahren eröffnet. Hierüber unterrichtete der Insolvenzverwalter auch bereits schriftlich die Anleger und forderte diese auf, ihre Forderung bis zum 07.03.2017 zur Insolvenztabelle anzumelden. Das hierzu vom Insolvenzverwalter versendete Schreiben wurde der Kanzlei Jöhnke & Reichow aus Mandantenkreisen bereits vorgelegt.

Es ist zu hoffen, dass der Insolvenzverwalter alsdann eine geordnete Abwicklung der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG vornimmt. Anlegern ist daher unbedingt zu empfehlen, ihre Forderung fristgemäß beim Insolvenzverwalter anzumelden. Inwieweit Anleger auf Rückflüsse aus der Insolvenzmasse setzen können, bleibt jedoch weiterhin fraglich. Es ist zu vermuten, dass Rückflüsse an Anleger deutlich hinter den von diesen eingezahlten Einlagen zurückbleiben dürften.

Anleger sollten sich daher unbedingt in anwaltlichen Beratung begeben und sich nicht nur im Insolvenzverfahren beraten lassen, sondern auch eine Haftung von Hintermännern und Vermittler prüfen lassen. Hierbei sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine ordnungsgemäße Aufklärung über die mit der Anlage verbundenen Risiken (z.B. Totalverlustrisiko) erfolgt ist. Fehlt es an einer solchen Aufklärung, so könnte sich der Anleger möglicherweise schadlos halten.

Die Hamburger Kanzlei Jöhnke & Reichow betreut bereits mehrere geschädigte Anleger in Sachen Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co KG und hat für diese auch bereits erstinstanzliche Urteile (noch nicht rechtskräftig) erstritten. Gerne stehen wir für eine weitere Interessensvertretung und Beratung zur Verfügung.


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