Filesharing

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Dr. Bernd Lorenz hat als Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht bereits Hunderte von Filesharing-Fällen bearbeitet. Auch wissenschaftlich hat er sich eingehend mit dem Thema befasst:

In seinem Aufsatz „Die modifizierte Unterlassungserklärung in Tauschbörsenfällen“ (VuR 2011, 323-327) untersucht Dr. Lorenz vorformulierte Unterlassungserklärungen. Er rät ggf. zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Dazu stellt er verschiedene Muster vor.

In seinem Aufsatz „Fiktive Lizenzgebühr bei fehlender Kenntnis von der öffentlichen Zugänglichmachung oder der Rechtswidrigkeit?“ (VuR 2011, 417-420) begründet Dr. Lorenz seine Auffassung, dass bei fehlender Kenntnis vom automatischen Upload der Dateien kein Schadensersatzanspruch für den Upload gegen den Tauschbörsennutzer besteht.


In seinem Aufsatz „Abmahn- und Verteidigungsstrategien in Filesharing-Fällen“ hat Dr. Lorenz eine statische Auswertung von ca. 700 Filesharing-Fällen vorgenommen, die er bearbeitet hat. Der Aufsatz ist in der Internet-Zeitschrift JurPC (Web-Dok. 132/2014) erschienen. Er ist unter https://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140132 abrufbar.

In seinem Aufsatz „Die Verjährung von Ansprüchen aus illegalem Filesharing“ (VuR 2016, 283-290) geht Dr. Lorenz davon aus, dass Ansprüche auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr und auf Erstattung von Abmahnkosten in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren verjähren.


Haben Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten? Dann können Sie sich jederzeit an Dr. Lorenz wenden.



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