Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für „Der große Gatsby" für Warner Bros.

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Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film „Der große Gatsby" für die Warner Bros. Entertainment ab.

Gefordert werden die üblichen 1028,00 Euro.

Ferner wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Die kurzen Fristen

Wie üblich sind die gesetzten Fristen relativ kurz. Die kurzen Fristen sind nach der Rechtsprechung zulässig. Daher sollte in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden. Andernfalls droht eine teure einstweilige Verfügung. In Urheberrechtsangelegenheiten können einstweilige Verfügungen schnell mehrere tausend Euro kosten.

Die richtige Reaktion

Wichtig ist jedoch die richtige Reaktion. Unterschreiben Sie auf keinen Fall voreilig die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung. Vielmehr sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist so abgewandelt, dass diese kein Schuldeingeständnis darstellt. Durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung behält man die Verteidigungsmöglichkeiten hinsichtlich der geforderten Kosten und Schadenersatzbeträgt.

Sind die geforderten Kosten angemessen?

Ferner sollte überprüft werden, ob die geforderten Kosten zu Recht beansprucht werden. In vielen Fällen ist dies nämlich nicht der Fall. Hier hängt vieles vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung ist hier inzwischen recht differenziert. Beispielsweise haften Eltern nicht zwangsläufig für das Handeln der Kinder. Auch haften Anschlussinhaber nicht zwangsläufig für das Handeln von Lebensgefährten oder Ehepartnern. Zunehmend ist die Tendenz zu sehen, dass die Gerichte die geforderten Beträge für überhöht halten - dies war bis vor einiger Zeit nicht der Fall. Allerdings ist es schwierig, hier pauschale Aussagen zu treffen, da die Rechtsprechung aktuell nahezu unübersichtlich ist.

Jedenfalls zeigt die Erfahrung, dass sich die geforderten Kosten mit Verhandlungsgeschick und professionellem Vorgehen deutlich reduzieren lassen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte vertreten tausende Abgemahnte aus ganz Deutschland.

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