Filesharing-Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights für Software "Nexus" von reFX Audio Software

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Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights verschickt aktuell neue Abmahnungen im Auftrag der Firma reFX Audio Software. Es geht um das Programm „Nexus".

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 3.000 Euro.

Zunächst sollte angemerkt werden, dass man die Abmahnung ernst nehmen sollte. Es handelt sich hierbei keineswegs um eine Fake-Abmahnung oder Ähnliches. Man sollte aber auch nicht überstürzt handeln und etwa die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung vorschnell unterzeichnen. Vielmehr sollte man eine sog. modifizierte - also abgeänderte - Unterlassungserklärung abgeben. Dabei wird die Unterlassungserklärung so abgeändert, dass sie kein Schuldeingeständnis darstellt. Gleichzeitig verhindert eine richtig formulierte Unterlassungserklärung, dass die Unterlassungsansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Dies wäre nämlich mit ganz erheblichen Kosten verbunden.

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights hat bislang Abmahnungen verschickt, die sich auf Musiktitel beziehen und lediglich 450 Euro gefordert. Daher stellen die neuen Abmahnungen für die reFX eine Besonderheit dar, da deutlich mehr verlangt wird, nämlich 3.000 Euro. Wir halten die geforderten Kosten für deutlich überhöht. Es entspricht nach unserer Erfahrung auch nicht dem Betrag, den die Gerichte für den Tausch einer Software für angemessen halten. Es kommt jedoch stark auf den Einzelfall an. Bei einem richtigen Vorgehen lassen sich erfahrungsgemäß die geforderten Kosten jedenfalls erheblich reduzieren. In einigen Fällen kann es auch Sinn machen, eine Kostenübernahme vollständig zu verweigern. Sie sollten sich in jedem Falle von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten und vertreten lassen.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler Rechtsanwälte übernehmen die Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen zu fairen Festpreisen. Diese können Sie vor einer Mandatierung in der Rubrik „Kosten" unserer Homepage einsehen, da uns Kostentransparenz sehr am Herzen liegt. Eine telefonische Ersteinschätzung -gern auch am Wochenende- ist dabei natürlich kostenfrei. Sie können uns über unsere Kanzleinummer 0221-789 529 80 jederzeit erreichen.


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